Einführung des IFRS 15
Der IFRS 15 regelt die Erfassung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden. In einem Fünf-Schritte-Modell werden detaillierte Vorgaben unter anderem zur Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen, zur Höhe der erwarteten Gegenleistung unter Berücksichtigung variabler Preisbestandteile und zur Verteilung der erwarteten Gegenleistung auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen gegeben. Darüber hinaus ist nach einheitlichen Kriterien zu unterscheiden, ob eine Leistungsverpflichtung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen zu erbringen ist.
Gewährleistungsverpflichtungen, deren Zeiträume über den branchenüblichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum hinausgehen, Zusagen bezüglich bestimmter langfristiger Instandhaltungsquoten, Montageleistungen, Schulungen, Installation und Lagerung sind nunmehr ggfs. als eigene Leistungsverpflichtung zu behandeln. Bei einigen Fertigungsaufträgen, die bisher nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 bilanziert wurden, kommt es zu einer nachgelagerten Umsatzerfassung, da die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung nach IFRS 15 nicht erfüllt sind.
Durch die Umsetzung des IFRS 15 gemäß der modifizierten retrospektiven Methode haben sich die folgenden Bilanzpositionen zum 01.01.2018 in der Eröffnungsbilanz wie folgt geändert:
in TEUR | Wie ursprünglich berichtet | Anpassung | Nach Anpassungen |
---|---|---|---|
Aktiva | |||
Kurzfristige Vermögenswerte | |||
Vorräte | 42.095 | 42.543 | 84.638 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 138.326 | -35.495 | 102.831 |
Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 212.254 | 7.048 | 219.302 |
Bilanzsumme | 323.332 | 7.048 | 330.380 |
Passiva | |||
Gewinnrücklagen | 31.168 | -4.044 | 27.124 |
Eigenkapital | 138.997 | -4.044 | 134.953 |
Langfristige Verbindlichkeiten | |||
Passive latente Steuern | 8.245 | -1.605 | 6.640 |
Langfristige Verbindlichkeiten gesamt | 77.338 | -1.605 | 75.733 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 72.614 | 12.697 | 85.311 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt | 106.997 | 12.697 | 119.694 |
Bilanzsumme | 323.332 | 7.048 | 330.380 |
Bei einer Beibehaltung des IAS 11 hätten sich die nachfolgenden Bilanzpositionen hingegen gemäß der nachfolgenden Tabelle entwickelt:
in TEUR | 31.12.2017 | Veränderungen | 31.12.2018 |
---|---|---|---|
Vorräte | 42.095 | 1.689 | 43.784 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 138.326 | -84.101 | 54.225 |
Gewinnrücklagen | 31.168 | -2.652 | 28.516 |
Passive latente Steuern | 8.245 | -1.248 | 6.997 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 72.614 | -2.377 | 70.237 |
Analog dazu gab es folgende Änderungen in den unten anstehenden Positionen in der Ergebnisrechnung:
in TEUR | IFRS 15 | Anpassung | IAS 11 |
---|---|---|---|
Umsatzerlöse | 277.383 | -9.998 | 267.385 |
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -1.849 | 8.629 | 6.780 |
Gesamtleistung | 275.534 | -1.369 | 274.165 |
Materialaufwand | -128.372 | 0 | -128.372 |
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 13.555 | -1.369 | 12.186 |
Ertragsteuern | 2.029 | 454 | 2.483 |
Jahresergebnis | -35.464 | -915 | -36.379 |
Die aufgezeigten Abweichungen resultieren im Wesentlichen aus Projekten, die gemäß IFRS 15 nicht mehr wie bisher über den Zeitraum der Fertigstellung verumsatzt werden, sondern erst zum Zeitpunkt der Beendigung des Projekts. Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt auf Grundlage der Schätzung des gewichteten durchschnittlichen jährlichen Ertragsteuersatzes.
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