Einführung des IFRS 15

Der IFRS 15 regelt die Erfassung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden. In einem Fünf-Schritte-Modell werden detaillierte Vorgaben unter anderem zur Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen, zur Höhe der erwarteten Gegenleistung unter Berücksichtigung variabler Preisbestandteile und zur Verteilung der erwarteten Gegenleistung auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen gegeben. Darüber hinaus ist nach einheitlichen Kriterien zu unterscheiden, ob eine Leistungsverpflichtung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen zu erbringen ist.

Gewährleistungsverpflichtungen, deren Zeiträume über den branchenüblichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum hinausgehen, Zusagen bezüglich bestimmter langfristiger Instandhaltungsquoten, Montageleistungen, Schulungen, Installation und Lagerung sind nunmehr ggfs. als eigene Leistungsverpflichtung zu behandeln. Bei einigen Fertigungsaufträgen, die bisher nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 bilanziert wurden, kommt es zu einer nachgelagerten Umsatzerfassung, da die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung nach IFRS 15 nicht erfüllt sind.

Durch die Umsetzung des IFRS 15 gemäß der modifizierten retrospektiven Methode haben sich die folgenden Bilanzpositionen zum 01.01.2018 in der Eröffnungsbilanz wie folgt geändert:

in TEUR

Wie ursprünglich berichtet

Anpassung

Nach Anpassungen

Aktiva

Kurzfristige Vermögenswerte

Vorräte

42.095

42.543

84.638

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

138.326

-35.495

102.831

Kurzfristige Vermögenswerte gesamt

212.254

7.048

219.302

Bilanzsumme

323.332

7.048

330.380

Passiva

Gewinnrücklagen

31.168

-4.044

27.124

Eigenkapital

138.997

-4.044

134.953

Langfristige Verbindlichkeiten

Passive latente Steuern

8.245

-1.605

6.640

Langfristige Verbindlichkeiten gesamt

77.338

-1.605

75.733

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

72.614

12.697

85.311

Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt

106.997

12.697

119.694

Bilanzsumme

323.332

7.048

330.380

Bei einer Beibehaltung des IAS 11 hätten sich die nachfolgenden Bilanzpositionen hingegen gemäß der nachfolgenden Tabelle entwickelt:

in TEUR

31.12.2017

Veränderungen

31.12.2018

Vorräte

42.095

1.689

43.784

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

138.326

-84.101

54.225

Gewinnrücklagen

31.168

-2.652

28.516

Passive latente Steuern

8.245

-1.248

6.997

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

72.614

-2.377

70.237

Analog dazu gab es folgende Änderungen in den unten anstehenden Positionen in der Ergebnisrechnung:

in TEUR

IFRS 15

Anpassung

IAS 11

Umsatzerlöse

277.383

-9.998

267.385

Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

-1.849

8.629

6.780

Gesamtleistung

275.534

-1.369

274.165

Materialaufwand

-128.372

0

-128.372

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

13.555

-1.369

12.186

Ertragsteuern

2.029

454

2.483

Jahresergebnis

-35.464

-915

-36.379

Die aufgezeigten Abweichungen resultieren im Wesentlichen aus Projekten, die gemäß IFRS 15 nicht mehr wie bisher über den Zeitraum der Fertigstellung verumsatzt werden, sondern erst zum Zeitpunkt der Beendigung des Projekts. Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt auf Grundlage der Schätzung des gewichteten durchschnittlichen jährlichen Ertragsteuersatzes.

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