Erklärung gemäß Paragraph 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex

Die MAX Automation SE, Düsseldorf, hat als deutsches börsennotiertes Unternehmen die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 28. Februar 2019 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.maxautomation.com dauerhaft zugänglich gemacht.

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