Abhängigkeitsbericht

Erklärung zum Bericht der geschäftsführenden Direktoren über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG

Die MAX Automation SE war im Geschäftsjahr 2020 ein von der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland und der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 17 AktG. Zwischen der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG und der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG besteht aufgrund einer am 26. August 2020 in Kraft getretenen Stimmbindungsvereinbarung eine gegenseitige Zurechnung der Stimmrechte. Oberstes, beherrschendes Mutterunternehmen nach AktG der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG und LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG ist Oliver Jaster, Deutschland. Die Beherrschung ergibt sich aufgrund einer beständig erwarteten (faktischen) Stimmenmehrheit auf künftigen Hauptversammlungen. Ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag der MAX Automation SE mit der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG oder der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG besteht nicht. Die geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE haben deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht der geschäftsführenden Direktoren über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:
„Die MAX Automation SE hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die den geschäftsführenden Direktoren zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch nicht benachteiligt worden.“
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