Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Tochterunternehmen wurden einheitlich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der IFRS aufgestellt.
In bestimmten Fällen erfordert die Anwendung der IFRS Schätzungen vorzunehmen und Annahmen zu treffen, die einen entsprechenden Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen hätten ggf. in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders getroffen werden können. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen unterliegen routinemäßigen Anpassungen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das tatsächliche künftige Ergebnis von den getroffenen Schätzungen und Annahmen abweichen kann.
Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben eine Reihe von Änderungen bestehender International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie einige neue IFRS und Interpretationen verabschiedet, die für den MAX Gruppe ab dem Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden sind, sowie noch weitere Standards und Interpretationen sowie Änderungen zu bestehenden Standards verabschiedet, die in der EU noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Dabei handelt es sich um folgende Änderungen sowie Standards und Interpretationen:

Verlaut-
barung

Titel

Anwendungs-
pflicht / freiwillige Anwendung für die MAX Gruppe ab

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MAX Gruppe

Neue und geänderte Standards und Interpretationen

Diverse

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards

01.01.2020

Keine Auswirkungen

IFRS 3

Änderungen an der Definition eines Geschäftsbetriebs

01.01.2020

Keine Auswirkungen

Diverse

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von „wesentlich“

01.01.2020

Keine Auswirkungen

IFRS 9, IAS 39, IFRS 7

Interest Rate Benchmark Reform (IBOR)

01.01.2020

Keine Auswirkungen

IFRS 16

Covid-19-bezogene Mietzugeständnisse

01.06.2020

Es wurden keine Covid-19-bezogenen Mietzugeständnisse gegenüber den Gruppengesellschaften gewährt. Entsprechend haben die Änderungen keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft

Neue künftig anzuwendende Standards und Interpretationen

IFRS 9, IAS 39,
IFRS 7, IFRS 4,
IFRS 16

Interest Rate Benchmark Reform (IBOR) Phase 2

01.01.2021

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

IAS 37

Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung

01.01.2022

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

Diverse

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018-2020

01.01.2022

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

IAS 16

Sachanlagevermögen: Erlöse vor der beabsichtigten Verwendung

01.01.2022

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

IFRS 3

Verweis auf das Rahmenkonzept

01.01.2022

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

IAS 1

Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig

01.01.2023

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

IFRS 17

Versicherungsverträge

01.01.2023

Keine Auswirkungen

Diverse

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschafts- unternehmen

offen

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt von den geschäftsführenden Direktoren Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Ermessensentscheidungen

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, treten im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten auf:

Umsatzrealisierung: Realisierung des Umsatzes bei der Auftragsfertigung von Anlagen über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen: Bestimmung, ob der Konzern maßgeblichen Einfluss auf die Finanzanlage hat

Ausübung von Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen

Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2020, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, treten im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten auf:

Umsatzrealisierung: Schätzungen im Rahmen der Anwendung der Cost-to-Cost Methode

Ansatz aktiver latenter Steuern: Verfügbarkeit künftig zu versteuernder Ergebnisse, gegen die abzugsfähige temporäre Differenzen und die steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können

Wertminderungstest der immateriellen Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte: wesentliche Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde gelegen haben, inklusive der Erzielbarkeit von Entwicklungskosten

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder -abflusses

Bewertung Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate

Aktiva

Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte (Patentrechte und Lizenzen sowie EDV-Software, Know-how, Technologie und Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte, Internetseiten, Auftragsbestände und Kundenbeziehungen sowie Entwicklungsprojekte) werden zu Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - angesetzt. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, welche zwischen 1 und 15 Jahren beträgt.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte

Ebenso werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) angesetzt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 4 und 5 Jahren. Entwicklungskosten für neu entwickelte Produkte, zu denen Untersuchungen zur technischen Realisierbarkeit sowie zur Vermarktbarkeit vorliegen, werden mit den direkt oder indirekt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führen; Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf Grundlage der geplanten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Produkte. Am Bilanzstichtag aktivierte Entwicklungskosten, deren Entwicklungsprojekt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, werden mittels der Methode der Lizenzpreisanalogie einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Geschäfts- oder Firmenwert

Soweit die Anschaffungskosten für einen Unternehmenszusammenschluss die Summe der vollständig neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden inklusive Eventualschulden übersteigen, wird ein positiver Differenzbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einem Reassessment erfolgswirksam erfasst.
Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten hat die MAX Gruppe die Business Units Process Technologies, Environmental Technologies sowie die Einzelgesellschaften der Evolving Technologies identifiziert. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu jedem Bilanzstichtag sowie bei dem Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest gem. IAS 36 unterzogen. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und in Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus Unternehmenserwerben vor dem Übergangszeitpunkt auf IFRS zum 01. Januar 2004 entstanden sind, wurden aus dem vorangegangenen HGB-Abschluss übernommen und zu diesem Zeitpunkt auf Werthaltigkeit überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte, die in vorangegangenen Perioden abgeschrieben wurden, sind nicht wertaufgeholt worden.
Der Werthaltigkeitstest eines Geschäfts- oder Firmenwertes ist in der Regel auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorzunehmen. Der Werthaltigkeitstest basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrages (Recoverable Amount). Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert. Innerhalb der MAX Gruppe werden die Werthaltigkeitstests grundsätzlich mittels der Gegenüberstellung von Nutzungswert und Buchwert durchgeführt, wobei in Einzelfällen auch eine Verwendung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten in Frage kommt.
Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, wird der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags im Wert gemindert. Ist der Wertminderungsbedarf höher als der Geschäfts- oder Firmenwert, wird die darüberhinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte verteilt (IAS 36.104 ff). Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte (sofern bestimmbar) der einzelnen Vermögenswerte werden dabei als Wertuntergrenze berücksichtigt.
Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit stellt das so genannte Nettovermögen dar und setzt sich aus dem für die operative Tätigkeit betriebsnotwendigen Vermögen (operatives Vermögen), zuzüglich aufgedeckter stiller Reserven (insbesondere dem Geschäfts- oder Firmenwert) und abzüglich der Verbindlichkeiten, die aus der operativen Tätigkeit resultieren, zusammen.
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten kommen primär marktpreisorientierte Verfahren zum Einsatz. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes wird auf Discounted Cashflow (DCF) Verfahren zurückgegriffen.
Dabei wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC-Ansatz) (IDW RS HFA 40, Tz.44) angewendet. Die Höhe der Marktrisikoprämie wird unter Beachtung der Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gewählt. Der risikolose Basiszins wird anhand einer vom IDW empfohlenen Berechnungssystematik ermittelt (Svensson-Methode). Der Beta-Faktor, der Fremdkapitalzinssatz sowie der Verschuldungsgrad werden anhand von Kapitalmarktdaten vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) derselben Branche ermittelt.

Folgende Vorgaben sind hierbei zu berücksichtigen:

Gemäß IAS 36.50 sind Zahlungsströme aus der Finanzierung sowie für Ertragsteuern nicht in die Ermittlung des Nutzungswertes einzubeziehen.

Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Vorsteuerzinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zeitwertes des Geldes und die spezifischen Risiken des Bewertungsobjektes widerspiegelt. Da die am Kapitalmarkt beobachtbaren Renditen risikobehafteter Eigenkapitaltitel regelmäßig Steuereffekte beinhalten, ist der ermittelte gewichtete Kapitalisierungszinssatz, um diese Steuereffekte zu bereinigen.

Die Eigenkapitalkosten werden auf Basis des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Dabei wird jeweils der risikolose Basiszinssatz, die Risikoprämie sowie der Beta-Faktor der Peer Group der jeweiligen Business Unit herangezogen. Der verwendete Fremdkapitalzinssatz ergibt sich ebenso aus der spezifischen Peer-Group. Unter Berücksichtigung der individuellen Verschuldungsgrade ergeben sich die unten anstehenden gewichteten Kapitalkostensätze.

Als Markrisikoprämie wurde in Übereinstimmung mit der vom IDW empfohlenen Bandbreite von 6 – 8 % ein Wert von 7 % verwendet.

Kapitalkostensätze vor Steuern

Business Unit

2020

2019

Process Technologies

7,09%

7,51%

Environmental Technologies

6,66%

9,99%

AIM Micro Systems GmbH

6,41%

9,98%

ELWEMA Automotive GmbH

6,98%

8,85%

iNDAT Robotics GmbH

5,66%

9,83%

MA micro automation GmbH

6,47%

10,08%

Mess und Regeltechnik Jücker GmbH

6,42%

10,11%

NSM Magnettechnik GmbH

6,42%

10,07%

Der Nutzungswert wird anhand des Barwertes des Cashflows aus zwei Wachstumsphasen ermittelt. Der ersten Phase liegt die vom Management der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit erstellte und vom Verwaltungsrat verabschiedete 5-Jahresplanung zugrunde, die aktualisiert wurde und den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Rechnung trägt. Soweit zwischenzeitlich neue Erkenntnisse vorlagen, wurden diese berücksichtigt. Für die zweite Phase wird eine ewige Rente in Höhe des nachhaltig erzielbaren Betrages auf Basis des letzten Jahres der Detailprognosephase unter Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 1 % zugrunde gelegt. Ausgehend vom Auftragsbestand und dessen zeitlicher Abarbeitung spiegelt der gewählte Planungshorizont hauptsächlich folgende Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider: Umsatzentwicklung, Marktanteile sowie Wachstumsraten, Rohstoffkosten, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Personalentwicklung und Investitionen. Die MAX Gruppe plant mit starken Steigerungen des Umsatzes und des EBIT’s für die Zeiträume 2021 bis 2025. Die Annahmen werden intern ermittelt und spiegeln hauptsächlich vergangene Erfahrungen wider bzw. werden mit externen Marktwerten verglichen.
Zusätzlich wurden Sensitivitätsanalysen für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen, wobei . eine Erhöhung der Abzinsungssätze um einen Prozentpunkt sowie eine gleichzeitige Senkung der Zahlungsströme um 10 % angenommen wurde.
Zum Jahresabschluss 2019 wurde der erzielbare Betrag der ELWEMA Automotive GmbH durch den Nettoveräußerungswert bestimmt. Da die Grundlage für die Bewertung anhand des Nettoveräußerungswerts im ersten Quartal entfiel, wurde erneut ein Impairment Test durchgeführt, bei dem der erzielbare Betrag durch den Nutzungswert determiniert wurde. Danach ergab sich ein Wertminderungsbedarf des Goodwills von TEUR 3.671. Dieser Wertminderungsbedarf wurde entsprechend bereits im ersten Quartal 2020 erfasst. Nach der bereits im ersten Quartal erfassten Wertminderung des Goodwills wurden zum 30.06.2020 der noch vorhandene Goodwill in Höhe von TEUR 494 sowie die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 3.088 vollständig abgeschrieben.
Zum 31.12.2020 wurde für die ELWEMA Automotive GmbH ein erzielbarer Betrag in Höhe von TEUR 22.786 und ein sich daraus ergebender zusätzlicher Wertminderungsbedarf in Höhe von TEUR 3.775 ermittelt. Entsprechend wurden Abwertungen auf die immateriellen Vermögenswerte i.H.v. TEUR 1.602 sowie auf das Sachanlagevermögen i.H.v. TEUR 355 vorgenommen. Dabei wurden die Vermögenswerte, die im Wert gemindert worden sind, auf ihren erzielbaren Betrag von TEUR 0, der dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, abgeschrieben. Bei den verbleibenden Vermögenswerte des Anlagevermögens, bei denen es sich um Grundstücke und Gebäude handelt, wurden Marktwerte ermittelt. Da bei einer weiteren Erfassung der berechneten Wertminderung die vorgenannten Vermögenswerte unter den beizulegenden Zeitwert sinken würden, wurde auf weitere Abwertungen im Einklang mit IAS 36.105 verzichtet.
Aufgrund der hohen Abweichung des Ergebnisses des Impairment Tests zu der Sensitivitätsanalyse der iNDAT Robotics GmbH und des im Vergleich zu den anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten niedrigen WACC von 5,66 % wurde das Ergebnis der Sensitivitätsanalyse bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags mit berücksichtigt. Dabei wurden die Ergebnisse aus dem Impairment Test und der Sensitivitätsanalyse mit jeweils 50 % gewichtet. Aus dem hiernach errechneten erzielbaren Betrag in Höhe von TEUR 6.306 ergab sich ein vollständiger Wertminderungsbedarf des noch vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 3.464. Infolge dessen wurde der Geschäfts- oder Firmenwert zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 0 abgeschrieben.
Bei den Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurde kein weiterer Wertminderungsbedarf festgestellt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Unternehmen, auf welche die MAX Automation SE einen maßgeblichen, jedoch nicht beherrschenden Einfluss hat, werden mittels der Equity-Methode bilanziert. Im Zeitpunkt des erstmaligen Einbezugs wird das Unternehmen mit den Anschaffungskosten angesetzt. In den Folgeperioden wird der Beteiligungsansatz fortgeführt. Anteilige Jahresgewinne oder Jahresverluste erhöhen bzw. verringern den Wertansatz der Beteiligung, wobei dieser maximal auf 0 EUR abgeschrieben werden kann. Vom Unternehmen empfangene Ausschüttungen werden vom Wertansatz abgesetzt.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und um nutzungsbedingte planmäßige und – sofern notwendig – außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Für Grund und Boden sowie Gebäude wendet die MAX Gruppe die Neubewertungsmethode des IAS 16 an. Die Nutzung der Neubewertungsmethode liegt darin begründet, dass die MAX Gruppe beabsichtigt, Vermögenswerte mit sehr langer Nutzungsdauer bereinigt um Inflationseffekte darzustellen. Inflationseffekte können dazu führen, dass die Wiederbeschaffungskosten dieser Sachanlagen deutlich über den durch Abschreibungen aufgezehrten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen. Die Neubewertungsmethode hat damit Kapitalerhaltungsfunktion.
Die Neubewertung ist nicht auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wertobergrenze beschränkt. Überschreitungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten treten vor allem bei Grund und Boden auf, da diese in der Regel keinem Nutzenverbrauch unterliegen. Die Neubewertung erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert, der bei Grund und Boden sowie Gebäuden durch eine Ertragswertberechnung erfolgt. Die Ertragswerte wurden durch unabhängige Gutachter erstellt. Bei dem Ertragswertverfahren handelt es sich um ein Modell mit Inputfaktoren, die auf nicht beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3 gem. IFRS 13). Die Neubewertung wird in einem Turnus von fünf Jahren vorgenommen.
Im Zeitpunkt der Neubewertung werden die kumulierten Abschreibungen gegen den Bruttobuchwert ausgebucht, es verbleibt der Buchwert, der der Neubewertung unterzogen wird. Ab der Neubewertung erfolgt bis zum nächsten Neubewertungszeitpunkt eine planmäßige Abschreibung auf Basis des beizulegenden Zeitwertes über die Restnutzungsdauer.
Die Neubewertung erfolgt ergebnisneutral durch die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital durch das sonstige Ergebnis.
Die Sachanlagen werden linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:

Voraussichtliche Nutzungsdauern

Gebäude

5 bis 50 Jahre

Außenanlagen

5 bis 33 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen

1 bis 14 Jahre

Andere Anlagen und Maschinen

1 bis 17 Jahre

Die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wird unter Beachtung der voraussichtlichen physischen Abnutzung, der technischen Alterung sowie rechtlicher und vertraglicher Beschränkungen vorgenommen.
Im Bau befindliche Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten bilanziert. Die Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit deren Fertigstellung bzw. Erreichen des betriebsbereiten Zustandes.
Sind Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit anhand des Nutzungswertes ermittelt, um den Umfang der Wertminderung festzustellen. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst.
Entfällt der Grund, der zu einer Wertminderung in der Vergangenheit geführt hat, wird der Buchwert des Vermögenswertes wieder entsprechend erhöht.
Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergäbe, wenn für den Vermögenswert in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Die Umkehrung des Wertminderungsaufwandes wird ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. In der MAX Gruppe wird das Modell des beizulegenden Zeitwertes, anstatt das Modell der fortgeführten Anschaffungskosten auf alle als Finanzinvestition gehaltene Immobilien angewendet. Das Modell des beizulegenden Zeitwertes ist nach Einschätzung des Managements die relevantere Form der Darstellung zur Vermittlung eines zutreffenderen Bildes der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der MAX Gruppe. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte mittels des Ertragswertverfahrens, dabei handelt es sich um ein Modell mit Inputfaktoren, die auf nicht beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3 gem. IFRS 13).
Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird in der Periode des Abgangs in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs zu den Anschaffungskosten.
Die Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Die Finanzanlagen, die nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Finanzanlagen, die im Wert gemindert sind, werden erfolgswirksam auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Soweit der Grund für in früheren Perioden vorgenommene Abschreibungen entfällt, wird eine erfolgswirksame Zuschreibung vorgenommen.

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für fehlende Gängigkeit werden Abschläge vorgenommen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mittels Einzelbewertung, der Methode des gleitenden Durchschnitts oder der FIFO-Methode (First-in-First-out).
Wertminderungen werden berücksichtigt, wenn der Nettoveräußerungswert einzelner Vermögenswerte unter deren Buchwert sinkt.

Vertragsvermögenswerte

Die Gesellschaften der MAX Gruppe generieren ihre Umsatzerlöse zu einem großen Teil aus der Erstellung und Lieferung von kundenspezifischen Anlagen und Maschinen. Bei diesen Aufträgen werden die Umsatzerlöse und die geplante Bruttomarge nach der Percentage-of-Completion-Methode (POC-Methode) entsprechend des Fertigstellungsgrads eines Auftrags über den Leistungszeitraum realisiert.
Die Kriterien des IFRS 15 hierfür sind:

Der erstellte Vermögenswert weist keine alternative Nutzungsmöglichkeit auf.

Die Gruppe verfügt über einen rechtlich durchsetzbaren Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen.

Sind beide Kriterien erfüllt, berechnet sich der Fertigstellungsgrad auf Basis der entstandenen Kosten im Verhältnis zu den insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten systematisch erfasst und damit die Ergebnisse über den Zeitraum, über den die Verfügungsgewalt, das Gut oder die Dienstleistung übertragen wird, periodengerecht realisiert. Kundenzahlungen sind vertraglich vereinbart und orientieren sich am Projektfortschritt und an festgelegten Meilensteinen. Somit ist sichergestellt, dass Kundenzahlungen und Leistungsfortschritt zeitlich nicht weit auseinanderfallen. Die Gruppe kam zum Schluss, dass die inputbasierte Methode am besten geeignet ist den Fertigstellungsgrad zu ermitteln, da die Einzelgesellschaften von IT-gestützten Berechnungsverfahren Gebrauch machen und mit einem individuellem Projektcontrolling verlässlich die Plankosten schätzen und die Gesamtkosten überwachen.
Bei der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrads von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen die geschätzten Gesamtkosten, die gesamten geschätzten Umsatzerlöse, die Auftragsrisiken – einschließlich technischer, politischer und regulatorischer Risiken – und andere maßgebliche Größen. Nach der Percentage-of-Completion-Methode können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern.
Alle anderen Umsatzerlöse, die die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht erfüllen, werden zeitpunktbezogen erfasst. Dabei wird der Umsatz dann realisiert, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden und die gleichzeitige Abnahme durch den Kunden (Abnahmeprotokolle). Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden entsprechen dem Transaktionspreis. Der Transaktionspreis enthält nur dann auch variable Gegenleistungen, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass es bei einem tatsächlichen Eintreten der variablen Gegenleistung, bspw. einer Vertragsstrafe, nicht zu einer wesentlichen Stornierung von Umsatzerlösen kommt. Eine Anpassung des Transaktionspreises um eine Finanzierungskomponente erfolgt nicht, da insbesondere der Zeitraum zwischen der Übertragung von Gütern und Dienstleistungen und der Zahlung des Kunden hierfür grundsätzlich unter 12 Monaten liegt.
Solange bei Aufträgen eine verlässliche Schätzung des Leistungsfortschritts weder auf Basis von Output-Faktoren noch auf Basis von Input-Faktoren möglich ist, wird die Zero-Profit-Methode angewandt, sofern davon ausgegangen werden kann, dass die Gesellschaften die bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten wieder einbringen können. Bei dieser Methode werden Umsatzerlöse und zugehörige Kosten in gleicher Höhe realisiert, bis eine verlässliche Schätzung der Fortschrittsmessung möglich ist. Die Bruttomarge wird damit zumindest teilweise erst in einer späteren Phase des Auftrags nachgeholt und erfolgswirksam.
Der andere Teil der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden wird sowohl aus dem Verkauf von Standardmaschinen, Ersatzteilen und sonstigen Gütern als auch der Erbringung von Service-Leistungen generiert. Diese Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem der Kunde die Kontrolle über den zugesagten Vermögenswert erlangt. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, zu dem die Maschine an den Kunden geliefert wird und er somit Eigentum darüber erlangt oder die Abnahme erfolgt ist. Dienstleistungen werden erbracht und mit ihrer Erfüllung als Umsatz verbucht. Bei Standardmaschinen und Ersatzteilen erfolgt die Kundenzahlung nach Rechnungsstellung, die je nach Vertragsausgestaltung im Anschluss an die Lieferung oder die Abnahme erfolgt. Hier werden ebenfalls Abschlagszahlungen an den Kunden gestellt.
Der Ausweis der Aufträge erfolgt unter den Vertragsvermögenswerten beziehungsweise unter den Vertragsverbindlichkeiten. Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und Auftragsergebnis) die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Verbleibt nach Abzug der Anzahlungen ein negativer Saldo, wird dieser als Verpflichtung aus Fertigungsaufträgen passivisch unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Bereits in Rechnung gestellte Teilleistungen werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Zu erwartende Auftragsverluste werden auf Basis der erkennbaren Risiken berücksichtigt und sofort in vollem Umfang in das Auftragsergebnis einbezogen. Als Auftragserlöse werden die vertraglichen Erlöse sowie die Vertragsmodifikationen, das heißt Vertragsänderungen und Nachträge, in Übereinstimmung mit IFRS 15 angesetzt. Vertragsvermögenswerte werden üblicherweise innerhalb eines Geschäftszyklus der MAX Gruppe realisiert. Daher erfolgt ihr Ausweis gemäß IAS 1 unter den kurzfristigen Vermögenswerten, auch wenn sich die Realisierung der gesamten Forderung über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erstreckt.
Vertragsvermögenswerte werden auf Wertminderung überprüft; dabei wird das vereinfachte Verfahren angewendet. Für genauere Ausführungen wird auf das Kapitel „Risikomanagement“ verwiesen.

Leistungsverpflichtungen

Die Gruppe unterteilt seine Verträge mit Kunden in Leistungsverpflichtungen und unterscheidet dabei gemäß den Vertragsbedingungen nach Leistungsverpflichtungen, die entweder zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfüllt werden. Die Kundenverträge werden auf separierbare Leistungsverpflichtungen analysiert. Neben der Leistungsverpflichtung, eine Maschine oder eine Anlage für den Kunden zu erstellen, liegen in den Gesellschaften vor allem Ersatzteilpakete und Teilumbauten als separierbare Leistungsverpflichtungen vor.

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IAS 32 beinhalten finanzielle Vermögenswerte unter anderem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Kreditinstituten, derivative Finanzinstrumente sowie marktgängige sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die bilanzierten Werte der Finanzinstrumente grundsätzlich deren beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf Wertminderung überprüft; dabei wird das vereinfachte Verfahren angewendet. Für genauere Ausführungen wird auf das Kapitel „Risikomanagement“ verwiesen.

Liquide Mittel

Liquide Mittel sind zu Anschaffungskosten bewertete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Sie umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. Der in der Kapitalflussrechnung zugrunde gelegte Finanzmittelfonds entspricht der hier gegebenen Definition der liquiden Mittel.
Passiva

Eigenkapitalbeschaffungskosten

Eigenkapitalbeschaffungskosten werden nach Berücksichtigung der auf diese entfallenden Steuern von der Kapitalrücklage abgesetzt.

Ausgleichsposten für Anteile Dritter

Die Fortentwicklung des Ausgleichspostens erfolgt anhand der anteiligen Jahresergebnisse.

Pensionsverpflichtungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt nach dem in IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Hierbei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden Trendannahmen (zum Beispiel bezüglich Gehaltsentwicklungen oder Rententrend) für die relevanten Größen berücksichtigt, die sich auf die Leistungshöhe auswirken. Der Berechnung liegen die Richttafeln von K. Heubeck von 2018 G zugrunde. Es werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und Anwartschaften, sondern auch künftig erwartete Veränderungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand ist in der Gesamtergebnisrechnung im Personalaufwand enthalten. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Planvermögens werden bei Entstehung im „Sonstigen Gesamtergebnis“, von den Gewinnrücklagen abgesetzt, erfasst. Der Zinsaufwand wird im Zinsergebnis ausgewiesen.

Steuerverbindlichkeiten

Die Steuerverbindlichkeiten enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Ertragsteuer Verbindlichkeiten werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe und / oder Fälligkeit unsicher ist. Die Rückstellungen werden jeweils mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, das heißt unter der Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen, und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert und unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Wenn aus einem Vertrag ein Verlust droht, erfasst das Unternehmen die gegenwärtige Verpflichtung aus dem Vertrag als Rückstellung.
Die Bestimmung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen, von Gewährleistungsrückstellungen, von Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen und von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Verfahren sowie behördliche Untersuchungen (Rechtsstreitigkeiten) ist in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Rückstellungen für drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden werden gebildet, wenn die aktuell geschätzten Gesamtkosten die geschätzten Umsatzerlöse übersteigen. Verluste aus Verträgen mit Kunden werden durch die laufende Kontrolle des Projektfortschritts und die Aktualisierung der Schätzungen identifiziert. Dies erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen im Hinblick auf die Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Einschätzung von Gewährleistungsaufwendungen und Projektverzögerungen, einschließlich der Beurteilung der Zurechenbarkeit dieser Verzögerungen zu den beteiligten Projektpartnern.
Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend beruht die Beurteilung, ob zum Stichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, auf einem erheblichen Ermessen. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung interner und externer Anwälte. Es kann notwendig werden, dass eine Rückstellung für ein laufendes Verfahren aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Zudem können durch den Ausgang eines Verfahrens für die Gesellschaft Aufwendungen entstehen, die die für den Sachverhalt gebildete Rückstellung übersteigen. Aus Rechtsstreitigkeiten können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von der Gesellschaft resultieren.
Rückstellungen für Restrukturierung werden gebildet, sofern ein detaillierter, formaler Plan aufgestellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die übrigen Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen werden zu Leasingbeginn mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt.
Disagien und Transaktionskosten werden im Rahmen der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Langfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert angesetzt.

Vertragsverbindlichkeiten

Vertragliche Verbindlichkeiten begründen eine Verpflichtung gegenüber den Kunden, wenn gestellte Teilabrechnungen und von Kunden erhaltene Zahlungen vor der Erbringung der zugesagten Leistung vereinnahmt beziehungsweise fällig werden. Vertragliche Verbindlichkeiten aus gestellten Teilabrechnungen und von Kunden erhaltene Zahlungen werden gegen die angearbeiteten Leistungen ausgebucht, sobald diese erbracht wurden. Enthält ein Vertrag mehrere separate Leistungsverpflichtungen, ist dennoch nur ein vertraglicher Vermögenswert oder eine vertragliche Verbindlichkeit aus diesem Vertrag auf Nettobasis zu ermitteln.

Leasingverhältnisse

Bei Vertragsbeginn beurteilt die Gesellschaft, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Als Leasingnehmer

Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt die Gesellschaft das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise soweit möglich auf. Ist eine Aufteilung ausnahmsweise nicht möglich werden Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine Leasingkomponente bilanziert.
Am Bereitstellungsdatum erfasst die Gesellschaft einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Gesellschaft über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass die Gesellschaft eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der MAX Gruppe. Normalerweise nutzt die Gesellschaft seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz der MAX Gruppe ergibt sich aus der Verzinsung des Konsortialkredites der MAX Gruppe. Sofern ein Vermögenswert nicht im Rahmen eines Leasingverhältnisses angeschafft werden würde, würde der Kauf des entsprechenden Vermögenswertes über den Konsortialkredit der Gruppe finanziert.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen,

variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes,

Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und

den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Gruppe hinreichend sicher ist, diese auszuüben,

Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn die Gesellschaft hinreichend sicher ist, diese auszuüben,

sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, die Gesellschaft ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn die Gesellschaft seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn die Gesellschaft seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerrungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat.
In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, ebenso separat aus wie Leasingverbindlichkeiten

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen

Die Gesellschaft hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzernerfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Ebenso werden Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte behandelt.

Als Leasinggeber

Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt die Gesellschaft das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzel-veräußerungspreise auf.
Wenn die Gesellschaft als Leasinggeber auftritt, stuft sie bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein.
Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses wird eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt die Gruppe bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst.
Die Gruppe bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das die Gruppe die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.
Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wendet der Konzern IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an.
Die Gruppe wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden von der Gruppe regelmäßig überprüft.

Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen

Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen an Arbeitnehmer wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung im Eigenkapital über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf die Prämien erwerben. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, für die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen erwartungsgemäß erfüllt werden, sodass der letztlich als Aufwand erfasste Betrag auf der Anzahl der Prämien basiert, die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen am Ende des Erdienungszeitraums erfüllen. Für anteilsbasierte Vergütungsprämien mit Nichtausübungsbedingungen wird der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung unter Berücksichtigung dieser Bedingungen ermittelt; eine Anpassung der Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Ergebnissen ist nicht vorzunehmen.
Der beizulegende Zeitwert des Betrags, der an die Arbeitnehmer im Hinblick auf Wertsteigerungsrechte zu zahlen ist, die bar beglichen werden, wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung der Schulden über den Zeitraum erfasst, in dem die einen uneingeschränkten Anspruch auf diese Zahlungen erwerben. Die Schuld wird an jedem Abschlussstichtag sowie am Erfüllungstag basierend auf dem beilzulegenden Zeitwert der Wertsteigerungsrechte neu bewertet. Alle Änderungen der Schuld werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Gesamtergebnisrechnung

Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis ist das Ergebnis aus den fortgeführten umsatzgenerierenden Haupttätigkeiten der MAX Gruppe sowie den sonstigen Erträgen und Aufwendungen der betrieblichen Tätigkeit. Nicht im Betriebsergebnis enthalten sind das Finanzergebnis, Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und Ertragsteuern.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren, darunter wesentliche Verbesserungen und Verfeinerungen von bereits vorhandenen Produkten, werden nach Anfall als Aufwand gebucht, soweit die Voraussetzungen einer Aktivierung als Entwicklungskosten nach IAS 38 nicht vorliegen.
Sonstige betriebliche Erträge werden mit Erbringung der Leistung bzw. mit Entstehen des Anspruchs realisiert. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht erfasst.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (bzw. Veräußerungsgruppen) und aufgegebene Geschäftsbereiche
Langfristige Vermögenswerte (bzw. Veräußerungsgruppen) werden dann als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und die Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Sie werden mit Ihrem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet, mit Ausnahme von Vermögenswerten wie latente Steueransprüche, Vermögenswerte die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren, finanzielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sowie vertragliche Rechte aus Versicherungsverträgen, die von dieser Regelung explizit ausgenommen sind.
Ein Wertminderungsaufwand wird für erstmalige oder spätere außerplanmäßige Abschreibungen des Vermögenswertes (oder der Veräußerungsgruppe) auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten erfasst. Ein Gewinn wird für nachträgliche Erhöhungen des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten eines Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe), jedoch nicht über einen zuvor angesetzten kumulierten Wertminderungsaufwand hinaus erfasst. Ein bis zum Zeitpunkt der Veräußerung des langfristigen Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe) zuvor nicht erfasster Gewinn oder Verlust wird zum Zeitpunkt des Abgangs realisiert.
Langfristige Vermögenswerte (einschließlich derer, die Teil einer Veräußerungsgruppe sind) werden nicht planmäßig abgeschrieben, wenn sie als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, die den Verbindlichkeiten einer als zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppe zu zuordnen sind, werden weiterhin erfasst.
Langfristige Vermögenswerte, die zur als Veräußerung gehalten klassifiziert sind, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe, werden in der Bilanz getrennt von den anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten einer Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert ist, werden ebenfalls getrennt von anderen Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.
Bei einem aufgegebenen Geschäftsbereich handelt es sich um einen Bestandteil des Unternehmens, der veräußert wurde oder der als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird und ein gesondertes wesentliches Geschäftsfeld oder einen geographischen Geschäftsbereich darstellt, der Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines solchen Geschäftsfeldes oder ein Geschäftsbereich ist oder ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich zum Zweck der Weiterveräußerung erworben wurde. Die Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Gesamtergebnisrechnung separat ausgewiesen.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des auf die Eigentümer der MAX Automation SE entfallenden Gewinns nach Steuern durch den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Aktien, bereinigt um Gratisaktien, die im Geschäftsjahr ausgegeben wurden und ohne Berücksichtigung von ggf. eigenen Anteilen.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potentiell verwässerten Wertpapiere umgewandelt beziehungsweise ausgeübt werden.
Währungsumrechnung
Transaktionen in fremder Währung werden mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Tage der Transaktion in die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaft umgerechnet. Am Ende der Berichtsperiode bewertet die Gesellschaft auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs. Gewinne und Verluste aus den Währungsbewertungen werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche jeweils der Landeswährung entspricht, in die Konzernwährung Euro umgerechnet.
Die Bilanzen werden nach der Stichtagskursmethode von ihrer funktionalen Währung in die Berichtswährung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt zum Durchschnittskurs der Berichtsperiode.
Das Eigenkapital wird zu historischen Wechselkursen umgerechnet.
Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden ergebnisneutral im Eigenkapital ausgewiesen.

Bilanz Stichtagskurs

GuV Durchschnittskurs

EUR=

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

China

CNY

8,02250

7,82050

7,87084

7,73388

Großbritannien

GBP

0,89900

0,85080

0,88923

0,87730

Hong Kong

HKD

9,51420

8,74010

9,43408

8,67441

Polen

PLN

4,55970

4,25680

4,44318

4,29753

Schweiz

CHF

1,08020

1,08540

1,08139

1,09252

Singapur

SGD

1,62180

1,51110

1,62185

1,50813

USA

USD

1,22710

1,12340

1,14127

1,11959

Bilanz Stichtagskurs

GuV Durchschnittskurs

HKD=

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

China

CNY

0,84320

0,89400

0,84378

0,89891

Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die durch die IFRS vorgeschriebenen Kategorien eingeteilt. Für die MAX Gruppe sind diesbezüglich aktuell nur die Kategorien „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ und „zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn- und Verlust“ relevant.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die Gruppe macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option).
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt die Gruppe angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen der Gruppe und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteten Informationen anhand von CDS-Spreads, beruhen.
Ein finanzieller Vermögenswert wird als ausgefallen betrachtet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seiner Kreditverpflichtung vollständig an die Gruppe zahlen kann. Der Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatgeschäfts zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Folge am Ende einer Berichtsperiode zu ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Bilanzierung nachfolgender Änderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument designiert ist, und, wenn dies der Falls ist, von der Art der zugrundeliegenden Sicherungsbeziehung.
Die derivativen Instrumente der Gruppe erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäfte. Wenn Derivate die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen, werden sie zu Zwecken der Rechnungslegung als „zu Handelszwecken gehalten“ klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie werden insofern als kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, als sie voraussichtlich 12 Monate nach Ende der Berichtsperiode beglichen werden.
Nähere Angaben werden unter dem Punkt Risikomanagement gemacht.
Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.
Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende oder latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.

Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das laufende Geschäftsjahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar oder steuerlich abzugsfähig sind. Die Verpflichtung des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der jeweils geltenden Steuersätze berechnet.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren.
Für zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden latente Steuerschulden gebildet, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird.
Latente Steueransprüche, die sich aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen ergeben, werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.
Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerliche Konsequenz wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.
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