Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft
Die MAX Automation SE (nachfolgend „die Gesellschaft“ oder „der MAX Gruppe“) ist eine in Deutschland ansässige Europäische Aktiengesellschaft. Eingetragener Sitz und Hauptsitz der Gesellschaft ist die Breite Straße 29-31 in 40213 Düsseldorf.
Die Hauptaktivität der Gesellschaft liegt in der Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, d.h. die Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung, deren Beratung sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben. Die Gruppengesellschaften agieren als international tätige Hightech-Maschinenbauunternehmen und führende Komplettanbieter integrierter und komplexer System- und Komponentenlösungen. Das operative Geschäft gliedert sich in die Segmente Process Technologies, Environmental Technologies und Evolving Technologies. Die MAX Automation SE fungiert entsprechend als oberstes Mutterunternehmen der Gruppe.
Konzernabschluss
Die Gesellschaft hat ihren Konzernabschluss unter Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und nach den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), aufgestellt. Alle für das abgelaufene Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendenden IFRS wurden berücksichtigt.
Der Konzernabschluss wurde in Euro (EUR) aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht anders dargestellt, in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Entsprechend können aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen in Höhe von TEUR 1 auftreten.
Die Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurde vom Verwaltungsrat am 13. März 2020 gebilligt. Der geprüfte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wird vom Verwaltungsrat voraussichtlich am 16. März 2021 gebilligt werden.
COVID-19-Pandemie
Am 5. Juni 2020 hat die Gesellschaft aufgrund der Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie auf die Gesellschaft einen Antrag auf Vertragsänderung bei der Verwaltungsstelle des Konsortialdarlehensvertrags eingereicht. Gegenstand des Antrags war das Aussetzen des Covenants-Testing bis zum 31. Dezember 2020 sowie die Neujustierung der Covenants. Dem Antrag wurde am 25. Juni 2020 durch die Konsortialbanken zugestimmt.
In den USA hat eine Tochtergesellschaft der Vecoplan AG einen staatlichen Förderzuschuss in Höhe von TUSD 951 aus dem Paycheck Protection Program („PPP-Loan“) beantragt und erhalten. Dies Programm richtet sich an Small Businesses mit unter 500 Mitarbeitern. Die ergebniswirksame Vereinnahmung des Förderzuschusses war an diverse Voraussetzungen geknüpft. Die Gesellschaft hat im vierten Quartal diese Voraussetzungen erfüllt.
In Deutschland haben verschiedene Gruppengesellschaften soweit möglich und notwendig vom Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht. Die Zuwendungen wurden aufwandsmindernd im Personalaufwand erfasst, soweit es sich dabei um Sozialversicherungsanteile handelt.
Die COVID-19-Pandemie wurde im Rahmen des Planungsprozesses der Gesellschaften berücksichtigt. Des Weiteren sei im Zusammenhang mit der Entwicklung infolge der COVID-19-Pandemie auf die Ausführungen im Prognosebericht verwiesen.
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