„Bitte lesen Sie diesen Abschnitt sorgfältig, da dieser für alle Personen gilt, die diese Website besuchen. Dieser Abschnitt der Website enthält Informationen und Unterlagen zu einem Wertpapierangebot der MAX Automation SE. Sie sind möglicherweise nicht berechtigt, den Inhalt dieser Informationen und dieser Unterlagen einzusehen. Wenn Sie auf diesen Teil der Website zugreifen möchten, müssen Sie sich daher zunächst über die für Sie und Ihre Gerichtsbarkeit geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen informieren und diese dann befolgen. Um festzustellen, ob Sie die Informationen und Unterlagen einsehen dürfen oder nicht, lesen Sie bitte die folgende Haftungsbeschränkung vollständig.“
Diese Materialien dürfen weder direkt noch indirekt sowie weder ganz noch teilweise in den Vereinigten Staaten (einschließlich seiner Territorien und Besitztümer, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia), Kanada, Australien, Südafrika oder Japan oder in einer (anderen) Gerichtsbarkeit freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen die einschlägigen Gesetze dieser Gerichtsbarkeit darstellen würde.
Diese Materialien dienen nur zu Informationszwecken und sind nicht als Verkaufsangebot oder als eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Wertpapiere der MAX Automation SE (die Gesellschaft, und solche Wertpapiere, die Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten (einschließlich seiner Territorien und Besitztümer, aller Bundesstaaten der USA und des District of Columbia), Kanada, Australien, Südafrika oder Japan oder in einer anderen Gerichtsbarkeit gedacht, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung, Befreiung von der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Gerichtsbarkeit rechtswidrig wäre, und sollen nicht als solches ausgelegt werden.
Die Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der US Securities Act) registriert und werden auch nicht bei einer Behörde registriert, die für Wertpapiere in einem Bundesstaat oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten von Amerika zuständig ist. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne Registrierung oder ohne eine einschlägige Ausnahme von der Registrierungspflicht gemäß dem US Securities Act nicht angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten wird es kein öffentliches Angebot der Wertpapiere geben.
Die Gesellschaft hat kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb von Deutschland veranlasst. In Bezug auf die jeweiligen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb Deutschlands (jeweils ein Relevanter Mitgliedstaat) wurden und werden keine Maßnahmen ergriffen, ein öffentliches Angebot von Wertpapieren zu unterbreiten, das die Veröffentlichung eines Prospekts in einem Relevanten Mitgliedstaat erfordert. Infolgedessen dürfen die Wertpapiere in Relevanten Mitgliedstaaten nur (i) einer juristischen Person, die ein qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektverordnung ist, oder (ii) unter sonstigen Umständen, die unter Artikel 3(2) der Prospektverordnung fallen, angeboten werden. Für die Zwecke dieses Absatzes bezeichnet der Ausdruck öffentliches Angebot von Wertpapieren die Übermittlung hinreichender Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Wertpapiere in jedweder Form und auf jedwede Weise, um den Anleger in die Lage zu versetzen, sich für die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung der Wertpapiere zu entscheiden, und der Ausdruck Prospektverordnung bezeichnet die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG.
Die Gesellschaft hat kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in dem Vereinigten Königreich veranlasst. In Bezug auf das Vereinigte Königreich wurden und werden keine Maßnahmen ergriffen, ein öffentliches Angebot von Wertpapieren zu unterbreiten, das die Veröffentlichung eines Prospekts in dem Vereinigten Königreich erfordert. Infolgedessen dürfen die Wertpapiere in dem Vereinigten Königreich nur (i) einer juristischen Person, die ein qualifizierter Anleger im Sinne der UK Prospektverordnung ist, oder (ii) unter sonstigen Umständen, die unter Artikel 3(2) der UK Prospektverordnung fallen, angeboten werden. Für die Zwecke dieses Absatzes bezeichnet der Ausdruck öffentliches Angebot von Wertpapieren die Übermittlung hinreichender Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Wertpapiere in jedweder Form und auf jedwede Weise, um den Anleger in die Lage zu versetzen, sich für die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung der Wertpapiere zu entscheiden, und der Ausdruck UK Prospektverordnung bezeichnet die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG, wie sie Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 geworden ist.
Die Informationen, zu denen dieses Portal Zugang gibt, richten sich ausschließlich an: (a) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs; oder (b) Personen, die qualifizierte Anleger im Sinne des Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG, wie sie Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 geworden ist, und die (i) Investment Professionals, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) (die Verordnung) fallen; oder (ii) „high net worth companies“ und andere Personen, die unter Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung fallen (wobei alle Personen gemäß (a) und (b) oben zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet werden). Eine Einladung, ein Angebot oder eine Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb von Wertpapieren erfolgt nur mit relevanten Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihre Inhalte handeln.
Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot von Wertpapieren oder den Besitz oder die Verteilung dieser Materialien oder anderer Angebots- oder Werbematerialien in Bezug auf diese Wertpapiere in einer Gerichtsbarkeit, in der entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, erlauben würden.
Die Freigabe, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Materialien kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten gesetzlich eingeschränkt sein. Daher sollten sich Personen in solchen Gerichtsbarkeiten, in denen sie freigegeben, veröffentlicht oder verteilt werden, über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.