MAX Automation SE: Aktionär beantragt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

MAX Automation SE / Schlagwort(e): Rechtssache
MAX Automation SE: Aktionär beantragt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

17.08.2021 / 16:55 CET/CEST
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AD HOC MITTEILUNG (GEMÄß § 17 MAR)

MAX Automation SE: Aktionär beantragt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

Düsseldorf, 17. August 2021 - Der MAX Automation SE wurde vom Landgericht Düsseldorf heute der Antrag des Aktionärs Klaus Schulze, Eschborn, auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG zugestellt. Gegenstand der Sonderprüfung soll der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013 sein. Einen eingereichten Antrag der Aktionäre Schulze und der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, hatte die Hauptversammlung der MAX Automation SE am 28. Mai 2021 mehrheitlich abgelehnt.

Das vom Aktionär Schulze im Jahr 2019 angekündigte Klagezulassungsverfahren gemäß § 148 AktG mit entsprechendem Inhalt wurde von ihm letztlich nicht durchgeführt.

Die MAX Automation SE und ihr Verwaltungsrat werden auch dem Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers in gebotener Weise entgegentreten.

Kontakt:
Katja Redweik
Leitung Investor Relations
MAX Automation SE
Tel.: +49 - 211 - 9099 144
katja.redweik@maxautomation.com
www.maxautomation.com

Ansprechpartner für Medienvertreter:
Susan Hoffmeister
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Tel.: +49 - 89 - 125 09 03 30
sh@crossalliance.de


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