Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Tochterunternehmen wurden einheitlich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der IFRS aufgestellt.

In bestimmten Fällen erfordert die Anwendung der IFRS Schätzungen vorzunehmen und Annahmen zu treffen, die einen entsprechenden Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen hätten ggf. in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders getroffen werden können. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen unterliegen routinemäßigen Anpassungen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das tatsächliche künftige Ergebnis von den getroffenen Schätzungen und Annahmen abweichen kann.

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben eine Reihe von Änderungen bestehender International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie einige neue IFRS und Interpretationen verabschiedet, die für den MAX-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwenden sind, sowie noch weitere Standards und Interpretationen sowie Änderungen zu bestehenden Standards verabschiedet, die in der EU noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Dabei handelt es sich um folgende Änderungen sowie Standards und Interpretationen:

Verlaut­barung

Titel

Anwendungs­flicht für den MAX-Konzern ab

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für den MAX-Konzern

Neue und geänderte Standards und Interpretationen

IFRS 16

Leasingverhältnisse

01.01.2019

Bzgl. der Auswirkungen wird auf die gesonderten Angaben in den Notes zu IFRS 16 verwiesen

IFRIC 23

Unsicherheit bezüglich der er-tragsteuerlichen Behandlung

01.01.2019

Keine wesentlichen Auswirkungen

Amendments to IFRS 9

Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

01.01.2019

Keine Auswirkungen

Amendments to IAS 28

Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­ unternehmen

01.01.2019

Keine Auswirkungen

Amendments to IAS 19

Änderungen an IFRS 19 Planänderungen, ­kürzungen und Abgeltungen

01.01.2019

Keine Auswirkungen

Diverse

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2015–2017 (Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23)

01.01.2019

Keine Auswirkungen

Neue künftig anzuwendende Standards und Interpretationen

Diverse

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards

01.01.2020

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

IFRS 3

Änderungen an der Definition eines Geschäftsbetriebs

01.01.2020

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

Diverse

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von „wesentlich“

01.01.2020

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

IFRS 9, IAS 39, IFRS 7

Interest Rate Benchmark Reform (IBOR)

01.01.2020

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

IFRS 17

Versicherungsverträge

01.01.2021

Keine Auswirkungen

Diverse

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschafts- unternehmen

offen

Die Gesellschaft geht derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus

Aktiva

Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte (Patentrechte und Lizenzen sowie EDV-Software, Know-how, Technologie und Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte, Internetseiten, Auftragsbestände und Kundenbeziehungen sowie Entwicklungsprojekte) werden zu Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - angesetzt. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, welche zwischen 1 und 15 Jahren beträgt.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte

Ebenso werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) angesetzt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 4 und 5 Jahren. Entwicklungskosten für neu entwickelte Produkte, zu denen Untersuchungen zur technischen Realisierbarkeit sowie zur Vermarktbarkeit vorliegen, werden mit den direkt oder indirekt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führen; Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf Grundlage der geplanten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Produkte. Am Bilanzstichtag aktivierte Entwicklungskosten, deren Entwicklungsprojekt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, werden mittels der Methode der Lizenzpreisanalogie einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Geschäfts- oder Firmenwert

Soweit die Anschaffungskosten für einen Unternehmenszusammenschluss die Summe der vollständig neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden inklusive Eventualschulden übersteigen, wird ein positiver Differenzbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einem Reassessment erfolgswirksam erfasst.

Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten hat der Konzern die Business Units Process Technologies, Environmental Technologies sowie die Einzelgesellschaften der Evolving Technologies identifiziert. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu jedem Bilanzstichtag einem Werthaltigkeitstest gem. IAS 36 unterzogen. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und in Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus Unternehmenserwerben vor dem Übergangszeitpunkt auf IFRS zum 01. Januar 2004 entstanden sind, wurden aus dem vorangegangenen HGB-Abschluss übernommen und zu diesem Zeitpunkt auf Werthaltigkeit überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte, die in vorangegangenen Perioden abgeschrieben wurden, sind nicht wertaufgeholt worden.

Der Werthaltigkeitstest eines Geschäfts- oder Firmenwertes ist in der Regel auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorzunehmen. Der Werthaltigkeitstest basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrages (Recoverable Amount). Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert. Innerhalb des MAX-Konzerns werden die Werthaltigkeitstests grundsätzlich mittels der Gegenüberstellung von Nutzungswert und Buchwert durchgeführt, wobei in Einzelfällen auch eine Verwendung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten in Frage kommt.

Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, wird der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags im Wert gemindert. Ist der Wertminderungsbedarf höher als der Geschäfts- oder Firmenwert, wird die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte verteilt (IAS 36.104 ff). Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte (sofern bestimmbar) der einzelnen Vermögenswerte werden dabei als Wertuntergrenze berücksichtigt.

Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit stellt das so genannte Nettovermögen dar und setzt sich aus dem für die operative Tätigkeit betriebsnotwendigen Vermögen (operatives Vermögen), zuzüglich aufgedeckter stiller Reserven (insbesondere dem Geschäfts- oder Firmenwert) und abzüglich der Verbindlichkeiten, die aus der operativen Tätigkeit resultieren, zusammen.

Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten kommen primär marktpreisorientierte Verfahren zum Einsatz. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes wird auf Discounted Cashflow (DCF) Verfahren zurückgegriffen.

Dabei wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC-Ansatz) (IDW RS HFA 16, Tz.30) angewendet. Die Höhe der Marktrisikoprämie wird unter Beachtung der Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gewählt. Der risikolose Basiszins wird anhand einer vom IDW empfohlenen Berechnungssystematik ermittelt (Svensson-Methode). Der Beta-Faktor, der Fremdkapitalzinssatz sowie der Verschuldungsgrad werden anhand von Kapitalmarktdaten vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) derselben Branche ermittelt.

Folgende Vorgaben sind hierbei zu berücksichtigen:

  • Gemäß IAS 36.50 sind Zahlungsströme aus der Finanzierung sowie für Ertragsteuern nicht in die Ermittlung des Nutzungswertes einzubeziehen.

  • Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Vorsteuerzinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zeitwertes des Geldes und die spezifischen Risiken des Bewertungsobjektes widerspiegelt. Da die am Kapitalmarkt beobachtbaren Renditen risikobehafteter Eigenkapitaltitel regelmäßig Steuereffekte beinhalten, ist der ermittelte gewichtete Kapitalisierungszinssatz um diese Steuereffekte zu bereinigen.

  • Die Eigenkapitalkosten werden auf Basis des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Dabei werden jeweils der risikolose Basiszinssatz, die Risikoprämie sowie der Beta-Faktor der Peer Group der jeweiligen Business Unit herangezogen. Der verwendete Fremdkapitalzinssatz ergibt sich ebenso aus der spezifischen Peer-Group. Unter Berücksichtigung der individuellen Verschuldungsgrade ergeben sich die unten anstehenden gewichteten Kapitalkostensätze.

  • Als Markrisikoprämie wurde in Übereinstimmung mit der vom IDW empfohlenen Bandbreite von 6 – 8 % ein Wert von 7 % verwendet.

Kapitalkostensätze vor Steuern

Business Unit

2019

2018

Process Technologies

7,51%

10,75%

Environmental Technologies

9,99%

10,75%

NSM Magnettechnik GmbH

10,07%

10,75%

Mess und Regeltechnik Jücker GmbH

10,11%

10,75%

MA micro automation GmbH

10,08%

10,75%

iNDAT Robotics GmbH

9,83%

10,75%

AIM Micro Systems GmbH

9,98%

10,75%

Der Nutzungswert wird anhand des Barwertes des Cashflows aus zwei Wachstumsphasen ermittelt. Der ersten Phase liegt die vom Management der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit erstellte und vom Verwaltungsrat verabschiedete 5-Jahresplanung zugrunde. Soweit zwischenzeitlich neue Erkenntnisse vorlagen, wurden diese berücksichtigt. Für die zweite Phase wird eine ewige Rente in Höhe des nachhaltig erzielbaren Betrages auf Basis des letzten Jahres der Detailprognosephase unter Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 1 % zugrunde gelegt. Ausgehend vom Auftragsbestand und dessen zeitlicher Abarbeitung spiegelt der gewählte Planungshorizont hauptsächlich folgende Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider: Umsatzentwicklung, Marktanteile sowie Wachstumsraten, Rohstoffkosten, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Personalentwicklung und Investitionen. Der MAX-Konzern plant mit leichten Steigerungen des Umsatzes und des EBIT’s für die Zeiträume 2020 bis 2024. Die Annahmen werden im Wesentlichen intern ermittelt und spiegeln hauptsächlich vergangene Erfahrungen wider bzw. werden mit externen Marktwerten verglichen.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurde eine Erhöhung der Abzinsungssätze um einen Prozentpunkt sowie eine gleichzeitige Senkung der Zahlungsströme um 10 % angenommen. Dabei wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Unternehmen, auf welche die MAX Automation SE einen maßgeblichen, jedoch nicht beherrschenden Einfluss hat, werden mittels der Equity-Methode bilanziert. Im Zeitpunkt des erstmaligen Einbezugs wird das Unternehmen mit den Anschaffungskosten angesetzt. In den Folgeperioden wird der Beteiligungsansatz fortgeführt. Anteilige Jahresgewinne oder Jahresverluste erhöhen bzw. verringern den Wertansatz der Beteiligung, wobei dieser maximal auf 0 EUR abgeschrieben werden kann. Vom Unternehmen empfangene Ausschüttungen werden vom Wertansatz abgesetzt.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und um nutzungsbedingte planmäßige und – sofern notwendig – außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.

Für Grund und Boden sowie Gebäude wendet der MAX-Konzern seit dem Geschäftsjahr 2019 die Neubewertungsmethode des IAS 16 an. Grund für den Wechsel zur Neubewertungsgmethode liegt darin begründet, dass der MAX-Konzern Vermögenswerte mit sehr langer Nutzungsdauer beabsichtigt bereinigt um Inflationseffekte darzustellen. Inflationseffekte können dazu führen, dass die die Wiederbeschaffungskosten dieser Sachanlagen deutlich über den durch Abschreibungen aufgezehrten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen. Die Neubewertungsmethode hat damit Kapitalerhaltungsfunktion.

Die Neubewertung ist nicht auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Bewertungsobergrenze beschränkt. Überschreitungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten treten vor allem bei Grund und Boden auf, da diese in der Regel keinem Nutzenverbrauch unterliegen. Die Neubewertung erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert, der bei Grund und Boden sowie Gebäuden durch eine Ertragswertberechnung erfolgt. Die Ertragswerte wurden durch unabhängige Gutachter erstellt. Bei dem Ertragswertverfahrens, handelt es sich um ein Modell mit Inputfaktoren, die auf nicht beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3 gem. IFRS 13).Die Neubewertung wird in einem Turnus von fünf Jahren vorgenommen.

Im Zeitpunkt der Neubewertung werden die kumulierten Abschreibungen gegen den Bruttobuchwert ausgebucht, es verbleibt der Buchwert, der der Neubewertung unterzogen wird. Ab der Neubewertung erfolgt bis zum nächsten Neubewertungszeitpunkt eine planmäßige Abschreibung auf Basis des beizulegenden Zeitwertes über die Restnutzungsdauer.

Die Neubewertung erfolgt ergebnisneutral durch die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital durch das sonstige Ergebnis.

Die Sachanlagen werden linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:

Voraussichtliche Nutzungsdauern

 

 

Gebäude

5 bis 50 Jahre

Außenanlagen

5 bis 33 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen

1 bis 14 Jahre

Andere Anlagen und Maschinen

1 bis 17 Jahre

Die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wird unter Beachtung der voraussichtlichen physischen Abnutzung, der technischen Alterung sowie rechtlicher und vertraglicher Beschränkungen vorgenommen.

Im Bau befindliche Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit deren Fertigstellung bzw. Erreichen des betriebsbereiten Zustandes.

Sind Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit anhand des Nutzungswertes ermittelt, um den Umfang der Wertminderung festzustellen. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst.

Entfällt der Grund, der zu einer Wertminderung in der Vergangenheit geführt hat, wird der Buchwert des Vermögenswertes wieder entsprechend erhöht.

Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergäbe, wenn für den Vermögenswert in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Die Umkehrung des Wertminderungsaufwandes wird ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung der Bilanzierung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien für den MAX-Konzern hat sich das Management der MAX Automation SE dazu entschieden, einen Change in Accounting Policies vorzunehmen und ab dem Geschäftsjahr 2019 anstatt des Anschaffungskostenmodells das Modell des beizulegenden Zeitwertes auf alle als Finanzinvestition gehaltene Immobilien anzuwenden. Das Modell des beizulegenden Zeitwertes ist nach Einschätzung des Managements die relevantere Form der Darstellung zur Vermittlung eines zutreffenderen Bildes der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des MAX-Konzerns. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte mittels des Ertragswertverfahrens, dabei handelt es sich um ein Modell mit Inputfaktoren, die auf nicht beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3 gem. IFRS 13).

Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird in der Periode des Abgangs in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs zu den Anschaffungskosten.

Die Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Die Finanzanlagen, die nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Finanzanlagen, die im Wert gemindert sind, werden erfolgswirksam auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Soweit der Grund für in früheren Perioden vorgenommene Abschreibungen entfällt, wird eine erfolgswirksame Zuschreibung vorgenommen.

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für fehlende Gängigkeit werden Abschläge vorgenommen. Die Zuordnung der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu den Vorratsarten erfolgt mittels Einzelzuordnung, der Methode des gleitenden Durchschnitts oder der FIFO-Methode (First-in-First-out).

Wertminderungen werden berücksichtigt, wenn der Nettoveräußerungswert einzelner Vermögenswerte unter deren Buchwert sinkt.

Vertragsvermögenswerte

Die Gesellschaften des MAX-Konzerns generieren ihre Umsatzerlöse zu einem großen Teil aus der Erstellung und Lieferung von kundenspezifischen Anlagen und Maschinen. Bei diesen Aufträgen werden die Umsatzerlöse und die geplante Bruttomarge nach der Percentage-of-Completion-Methode (POC-Methode) entsprechend des Fertigstellungsgrads eines Auftrags über den Leistungszeitraum realisiert.

Die Kriterien des IFRS 15 hierfür sind:

  • Der erstellte Vermögenswert weist keine alternative Nutzungsmöglichkeit auf.

  • Der Konzern verfügt über einen rechtlich durchsetzbaren Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen.

Sind beide Kriterien erfüllt, berechnet sich der Fertigstellungsgrad auf Basis der entstandenen Kosten im Verhältnis zu den insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten systematisch erfasst und damit die Ergebnisse über den Zeitraum, über den die Verfügungsgewalt, das Gut oder die Dienstleistung übertragen wird, periodengerecht realisiert. Kundenzahlungen sind vertraglich vereinbart und orientieren sich am Projektfortschritt und an festgelegten Meilensteinen. Somit ist sichergestellt, dass Kundenzahlungen und Leistungsfortschritt zeitlich nicht weit auseinanderfallen. Der Konzern kam zum Schluss, dass die inputbasierte Methode am besten geeignet ist den Fertigstellungsgrad zu ermitteln, da die Einzelgesellschaften von IT-gestützten Berechnungsverfahren Gebrauch machen und mit einem individuellem Projektcontrolling verlässlich die Plankosten schätzen und die Gesamtkosten überwachen.

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden entsprechen dem Transaktionspreis. Der Transaktionspreis enthält nur dann auch variable Gegenleistungen, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass es bei einem tatsächlichen Eintreten der variablen Gegenleistung, bspw. einer Vertragsstrafe, nicht zu einer wesentlichen Stornierung von Umsatzerlösen kommt. Eine Anpassung des Transaktionspreises um eine Finanzierungskomponente erfolgt nicht, da insbesondere der Zeitraum zwischen der Übertragung von Gütern und Dienstleistungen und der Zahlung des Kunden hierfür grundsätzlich unter 12 Monaten liegt.

Solange bei Aufträgen eine verlässliche Schätzung des Leistungsfortschritts weder auf Basis von Output-Faktoren noch auf Basis von Input-Faktoren möglich ist, wird die Zero-Profit-Methode angewandt, sofern davon ausgegangen werden kann, dass die Gesellschaften die bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten wieder einbringen können. Bei dieser Methode werden Umsatzerlöse und zugehörige Kosten in gleicher Höhe realisiert, bis eine verlässliche Schätzung der Fortschrittsmessung möglich ist. Die Bruttomarge wird damit zumindest teilweise erst in einer späteren Phase des Auftrags nachgeholt und erfolgswirksam.

Der andere Teil der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden wird sowohl aus dem Verkauf von Standardmaschinen, Ersatzteilen und sonstigen Gütern als auch der Erbringung von Service-Leistungen generiert. Diese Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem der Kunde die Kontrolle über den zugesagten Vermögenswert erlangt. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, zu dem die Maschine an den Kunden geliefert wird und er somit Eigentum darüber erlangt oder die Abnahme erfolgt ist. Dienstleistungen werden erbracht und mit ihrer Erfüllung als Umsatz verbucht. Bei Standardmaschinen und Ersatzteilen erfolgt die Kundenzahlung nach Rechnungsstellung, die je nach Vertragsausgestaltung im Anschluss an die Lieferung oder die Abnahme erfolgt. Hier werden ebenfalls Abschlagszahlungen an den Kunden gestellt.

Der Ausweis der Aufträge erfolgt unter den Vertragsvermögenswerten beziehungsweise unter den Vertragsverbindlichkeiten. Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und Auftragsergebnis) die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Verbleibt nach Abzug der Anzahlungen ein negativer Saldo, wird dieser als Verpflichtung aus Fertigungsaufträgen passivisch unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Bereits in Rechnung gestellte Teilleistungen werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Zu erwartende Auftragsverluste werden auf Basis der erkennbaren Risiken berücksichtigt und sofort in vollem Umfang in das Auftragsergebnis einbezogen. Als Auftragserlöse werden die vertraglichen Erlöse sowie die Vertragsmodifikationen, das heißt Vertragsänderungen und Nachträge, in Übereinstimmung mit IFRS 15 angesetzt. Vertragsvermögenswerte werden üblicherweise innerhalb eines Geschäftszyklus des MAX-Konzerns realisiert. Daher erfolgt ihr Ausweis gemäß IAS 1 unter den kurzfristigen Vermögenswerten, auch wenn sich die Realisierung der gesamten Forderung über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erstreckt.

Vertragsvermögenswerte werden auf Wertminderung überprüft; dabei wird das vereinfachte Verfahren angewendet. Für genauere Ausführungen wird auf das Kapitel „Risikomanagement“ verwiesen.

Leistungsverpflichtungen

Der Konzern unterteilt seine Verträge mit Kunden in Leistungsverpflichtungen und unterscheidet dabei gemäß den Vertragsbedingungen nach Leistungsverpflichtungen, die entweder zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfüllt werden. Die Kundenverträge werden auf separierbare Leistungsverpflichtungen analysiert. Neben der Leistungsverpflichtung, eine Maschine oder eine Anlage für den Kunden zu erstellen, liegen in den Business Units vor allem Ersatzteilpakete und Teilumbauten als separierbare Leistungsverpflichtungen vor.

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IAS 32 beinhalten finanzielle Vermögenswerte unter anderem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Kreditinstituten, derivative Finanzinstrumente sowie marktgängige sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die bilanzierten Werte der Finanzinstrumente grundsätzlich deren beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf Wertminderung überprüft; dabei wird das vereinfachte Verfahren angewendet. Für genauere Ausführungen wird auf das Kapitel „Risikomanagement“ verwiesen.

Liquide Mittel

Liquide Mittel sind zu Anschaffungskosten bewertete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Sie umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. Der in der Kapitalflussrechnung zugrunde gelegte Finanzmittelfonds entspricht der hier gegebenen Definition der liquiden Mittel.

Passiva

Eigenkapitalbeschaffungskosten

Eigenkapitalbeschaffungskosten werden nach Berücksichtigung der auf diese entfallenden Steuern von der Kapitalrücklage abgesetzt.

Ausgleichsposten für Anteile Dritter

Die Fortentwicklung des Ausgleichspostens erfolgt anhand der anteiligen Jahresergebnisse.

Pensionsverpflichtungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt nach dem in IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Hierbei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden Trendannahmen (zum Beispiel bezüglich Gehaltsentwicklungen oder Rententrend) für die relevanten Größen berücksichtigt, die sich auf die Leistungshöhe auswirken. Der Berechnung liegen die Richttafeln von K. Heubeck von 2018 G zugrunde. Es werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und Anwartschaften, sondern auch künftig erwartete Veränderungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand ist in der Gesamtergebnisrechnung im Personalaufwand enthalten. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Planvermögens werden bei Entstehung im „Sonstigen Gesamtergebnis“, von den Gewinnrücklagen abgesetzt, erfasst. Der Zinsaufwand wird im Zinsergebnis ausgewiesen.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Ertragsteuerrückstellungen werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe und / oder Fälligkeit unsicher ist. Die Rückstellungen werden jeweils mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, das heißt unter der Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen, und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert und unter den langfristigen Schulden ausgewiesen.

Rückstellungen für Restrukturierung werden gebildet, sofern ein detaillierter, formaler Plan aufgestellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die übrigen Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen werden zu Leasingbeginn mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt.

Disagien und Transaktionskosten werden im Rahmen der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Langfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert angesetzt.

Vertragsverbindlichkeiten

Vertragliche Verbindlichkeiten begründen eine Verpflichtung gegenüber den Kunden, wenn gestellte Teilabrechnungen und von Kunden erhaltene Zahlungen vor der Erbringung der zugesagten Leistung vereinnahmt beziehungsweise fällig werden. Vertragliche Verbindlichkeiten aus gestellten Teilabrechnungen und von Kunden erhaltene Zahlungen werden gegen die angearbeiteten Leistungen ausgebucht, sobald diese erbracht wurden. Enthält ein Vertrag mehrere separate Leistungsverpflichtungen, ist dennoch nur ein vertraglicher Vermögenswert oder eine vertragliche Verbindlichkeit aus diesem Vertrag auf Nettobasis zu ermitteln.

Gesamtergebnisrechnung

Umsatzerlöse werden Zeitpunkt bezogen erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden und die gleichzeitige Abnahme durch den Kunden (Abnahmeprotokolle).

Kundenspezifische Fertigungsaufträge werden nach dem Fertigungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode (PoC)) bilanziert, sofern die Kriterien des IFRS 15 für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllt werden. Neben der kundenspezifischen Fertigung muss bei Vertragsabbruch durch den Kunden neben dem reinen Aufwandsersatz auch eine anteilige Marge vergütet werden. Hierbei werden die im Geschäftsjahr angefallenen Kosten und die auf das Geschäftsjahr entfallenden Erlöse entsprechend dem Fertigstellungsgrad ergebniswirksam erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird entsprechend den angefallenen Aufwendungen ermittelt (Cost-to-Cost-Methode). Hierbei handelt es

Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren, darunter wesentliche Verbesserungen und Verfeinerungen von bereits vorhandenen Produkten, werden nach Anfall als Aufwand gebucht, soweit die Voraussetzungen einer Aktivierung als Entwicklungskosten nicht vorliegen.

Sonstige betriebliche Erträge werden mit Erbringung der Leistung bzw. mit Entstehen des Anspruchs realisiert. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht erfasst.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (bzw. Veräußerungsgruppen) und aufgegebene Geschäftsbereiche

Langfristige Vermögenswerte (bzw. Veräußerungsgruppen) werden dann als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und die Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Sie werden mit Ihrem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet, mit Ausnahme von Vermögenswerten wie latente Steueransprüche, Vermögenswerte die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren, finanzielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sowie vertragliche Rechte aus Versicherungsverträgen, die von dieser Regelung explizit ausgenommen sind.

Ein Wertminderungsaufwand wird für erstmalige oder spätere außerplanmäßige Abschreibungen des Vermögenswertes (oder der Veräußerungsgruppe) auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten erfasst. Ein Gewinn wird für nachträgliche Erhöhungen des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten eines Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe), jedoch nicht über einen zuvor angesetzten kumulierten Wertminderungsaufwand hinaus erfasst. Ein bis zum Zeitpunkt der Veräußerung des langfristigen Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe) zuvor nicht erfasster Gewinn oder Verlust wird zum Zeitpunkt des Abgangs realisiert.

Langfristige Vermögenswerte (einschließlich derer, die Teil einer Veräußerungsgruppe sind) werden nicht planmäßig abgeschrieben, wenn sie als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, die den Verbindlichkeiten einer als zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppe zu zuordnen sind, werden weiterhin erfasst.

Langfristige Vermögenswerte, die zur als Veräußerung gehalten klassifiziert sind, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe, werden in der Bilanz getrennt von den anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten einer Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert ist, werden ebenfalls getrennt von anderen Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.

Bei einem aufgegebenen Geschäftsbereich handelt es sich um einen Bestandteil des Unternehmens, der veräußert wurde oder der als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird und ein gesondertes wesentliches Geschäftsfeld oder einen geographischen Geschäftsbereich darstellt, der Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines solchen Geschäftsfeldes oder ein Geschäftsbereich ist oder ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich zum Zweck der Weiterveräußerung erworben wurde. Die Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Gesamtergebnisrechnung separat ausgewiesen.

Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des auf die Eigentümer der MAX Automation SE entfallenden Gewinns nach Steuern durch den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Aktien, bereinigt um Gratisaktien, die im Geschäftsjahr ausgegeben wurden und ohne Berücksichtigung von ggf. eigenen Anteilen.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potentiell verwässerten Wertpapiere umgewandelt beziehungsweise ausgeübt werden.

Währungsumrechnung

Transaktionen in fremder Währung werden mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Tage der Transaktion in die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaft umgerechnet. Am Ende der Berichtsperiode bewertet die Gesellschaft auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs. Gewinne und Verluste aus den Währungsbewertungen werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche jeweils der Landeswährung entspricht, in die Konzernwährung Euro umgerechnet.

Die Bilanzen werden nach der Stichtagskursmethode von ihrer funktionalen Währung in die Berichtswährung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt zum Durchschnittskurs der Berichtsperiode.

Das Eigenkapital wird zu historischen Wechselkursen umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden ergebnisneutral im Eigenkapital ausgewiesen.

 

 

Bilanz Stichtagskurs

GuV Durchschnittskurs

 

EUR=

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

China

CNY

7,82050

7,87510

7,73388

7,80735

Großbritannien

GBP

0,85080

0,89453

0,87730

0,88475

Hong Kong

HKD

8,74010

8,96750

8,67441

8,90259

Polen

PLN

4,25680

4,30140

4,29753

4,26058

Schweiz

CHF

1,08540

1,12690

1,09252

1,12929

Singapur

SGD

1,51110

1,55910

1,50813

1,55953

USA

USD

1,12340

1,14500

1,11959

1,18149

 

 

Bilanz Stichtagskurs

GuV Durchschnittskurs

 

HKD=

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

China

CNY

0,89400

0,87818

0,89891

0,88062

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die durch die IFRS vorgeschriebenen Kategorien eingeteilt. Für den MAX-Konzern sind diesbezüglich aktuell nur die Kategorien „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ und „zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn- und Verlust“ relevant.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

  • Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

  • Der Konzern macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option).

Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteten Informationen anhand von CDS-Spreads, beruhen.

Ein finanzieller Vermögenswert wird als ausgefallen betrachtet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seiner Kreditverpflichtung vollständig an den Konzern zahlen kann. Der Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatgeschäfts zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Folge am Ende einer Berichtsperiode zu ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Bilanzierung nachfolgender Änderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument designiert ist, und, wenn dies der Falls ist, von der Art der zugrundeliegenden Sicherungsbeziehung.

Die derivativen Instrumente des Konzerns erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäfte. Wenn Derivate die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen, werden sie zu Zwecken der Rechnungslegung als „zu Handelszwecken gehalten“ klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie werden insofern als kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, als sie voraussichtlich 12 Monate nach Ende der Berichtsperiode beglichen werden.

Nähere Angaben werden unter dem Punkt Risikomanagement gemacht.

Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.

Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende oder latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.

Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das laufende Geschäftsjahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar oder steuerlich abzugsfähig sind. Die Verpflichtung des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der jeweils geltenden Steuersätze berechnet.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren.

Für zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden latente Steuerschulden gebildet, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird.

Latente Steueransprüche, die sich aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen ergeben, werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerliche Konsequenz wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.

Leasing (IAS 17 bis 2018)

Bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2018 wurden Leasingverhältnisse als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Alle anderen Leasingverhältnisse wurden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Diese Regelung gilt nur in den Fällen weiterhin, in denen der MAX-Konzern als Leasinggeber auftritt. Die Regelungen das IAS 17 und des IFRS 16 sind dahingehend Deckungsgleich.

Im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses gehaltene Vermögenswerte wurden vom Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses als Vermögenswert mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder, falls dieser niedriger ist, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wurde, je nach Fälligkeit, in der Konzernbilanz innerhalb der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Leasingzahlungen wurden in Finanzierungskosten und Tilgung der Leasingverbindlichkeit aufgeteilt, sodass eine konstante periodische Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erreicht wurde. Die Finanzierungskosten werden als Zinsaufwendungen direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Führt ein Finanzierungs-Leasingverhältnis zu einem abschreibungsfähigen Vermögenswert, so fällt in jeder Periode ein Abschreibungsaufwand an. Die Abschreibungen ermittelten sich nach Maßgabe der jeweils für den Vermögenswert einschlägigen Regelungen des IAS 16 Sachanlagen bzw. IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte.

Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen wurden vom Leasingnehmer als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Nutzenverlauf für der MAX-Konzern. Bedingte Mietzahlungen im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses wurden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfielen.

Bzgl. der neuen Regelungen für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen verweisen wir auf das gesonderte Kapitel bzgl. der Einführung des neuen Leasingstandards IFRS 16.

Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16

Nachfolgend werden die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erläutert und die ab 1. Januar 2019 neu angewendeten Rechnungslegungsmethoden offengelegt.

Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 erfolgte in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 modifiziert retrospektiv mit dem vereinfachten Ansatz für Nutzungsrechte, so dass es keine Effekte in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 gibt. Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2018 wurden nicht angepasst.

Mit der Erstanwendung des IFRS 16 erfasste der MAX-Konzern Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse. Diese Verbindlichkeiten werden mit dem Present Value der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des MAX-Konzerns zum 1. Januar 2019 bewertet. Der Grenzfremdkapitalzinssatz lag am 1. Januar 2019 bei 2,1% weltweit mit Ausnahme der USA, dort lag er bei 4,43 %. Der Grenzfremdkapitalzinssatz leitet sich im Falle des MAX-Konzerns aus dem Konsortialkredit sowie einer Abzweiglinie des Konsortialkredites in den USA ab. Entsprechend der Ableitung aus dem Konsortialkredit fand der Grenzfremdkapitalzinssatz für alle Anlagenklassen laufzeitunabhängig Anwendung. Ab dem 1. Oktober 2019 lag der Grenzfremdkapitalzinssatz bei 3,1 %, aufgrund einer Anpassung des Zinssatz des Konsortialkredites.

Zuvor als Finanzierungsleasing eingestufte Leasingverhältnisse gab es zum 1. Januar 2019 mit Ausnahme einer Immobilie nicht. Für dies als Finanzierungsleasingverhältnis eingestuft Immobilie war am 1. Januar 2019 ein Wert von TEUR 1.666 (davon TEUR 261 kurzfristig) angesetzt. Der Aufsatzpunkt der Verpflichtungen aus Operating–Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 weicht im Vergleich zum Wert wie im Vorjahr berichtet in Höhe des Betrages, der auf die IFRS 5 Gesellschaften entfällt, ab.

in TEUR

2019

Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtung aus Operating-Leasingverhältnissen

21.428

Zum 31. Dezember 2018 bilanzierte Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen

1.666

Mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 abgezinst

 

+ Barwert der zum 31. Dezember 2018 als Operating-Leasingverhältnis eingestufte Verträge

16.778

- Kurzfristige Leasingverhältnisse, die linear im Aufwand erfasst werden

-354

- Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die linear im Aufwand erfasst werden

0

- variable Leasingzahlungen

0

- Verträge, die als Dienstleistungsverträge neu eingeschätzt wurden

0

+ / - Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Einschätzung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen

0

+ / - Anpassungen aufgrund von Änderungen von Indizes oder Zinssätzen, die sich auf variable Zahlungen auswirken

0

Am 1. Januar 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen

16.424

Am 1. Januar 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen (31.Dezember 2018)

1.666

Summe der Leasingverbindlichkeiten am 01. Januar 2019

18.090

Hiervon sind:

 

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

3.367

Langfristige Leasingverbindlichkeiten

14.723

Die angesetzten Nutzungsrechte beziehen sich auf nachfolgende Arten von Vermögenswerten:

in TEUR

31.12.2019

01.01.2019

Grundstücke und Gebäude

13.903

10.787

Technische Anlagen und Maschinen

381

464

Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw)

1.800

1.564

Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge)

117

215

Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige)

1.030

794

Nutzungsrechte (Right-of-Use-Assets)

17.232

13.824

Die Änderung der Rechnungslegungsmethode beeinflusste die folgenden Bilanzposten zum 1. Januar 2019 wie folgt:

Nutzungsrechte (Right-of-Use-Assets)

13.824

Leasingverbindlichkeiten

16.424

Die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten fallen aufgrund der Verrechnung einer in 2018 gebildeten Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 2.600 mit den Nutzungsrechten auseinander. Im Umstellungszeitpunkt wurde von dieser Vereinfachung gebrauch gemacht.

Der Nettoeffekt auf die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 lag bei 0 Euro.

Das EBITDA stieg in Folge der Änderung der Rechnungslegungsmethode zum 31. Dezember 2019 an:

in TEUR

2019

EBITDA

1.949

Anpassung Effekt IFRS 16

-3.979

Bereinigtes EBITDA

-2.029

Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sank das Ergebnis je Aktie für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 um 0,01 Euro infolge des sogenannten Front-Loading-Effektes.

Angewendete Erleichterungen

Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 hat der MAX-Konzern folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:

  • Die Anwendung eines einzigen Abzinsungssatzes auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge

  • Übernahme früherer Beurteilungen, ob ein Leasingverhältnis belastend ist

  • Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen, die zum 1. Januar 2019 eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten aufweisen, als kurzfristige Leasingverhältnisse

  • Die Nichtberücksichtigung anfänglicher direkter Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung

Der MAX-Konzern hat sich dazu entschieden, für Leasingverträge, die vor dem Übergangszeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht neu zu überprüfen, ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, sondern die bisherige unter IAS 17 und IFRIC 4 getroffene Einschätzung beizubehalten.

Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Bilanz

in TEUR

31.12.2019

31.12.2018

Zugänge Grundstücke und Gebäude

6.823

0

Zugänge Technische Anlagen und Maschinen

347

0

Zugänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw)

1.698

0

Zugänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge)

0

0

Zugänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige)

940

0

Abgänge Grundstücke und Gebäude

0

0

Abgänge Technische Anlagen und Maschinen

0

0

Abgänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw)

53

0

Abgänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge)

0

0

Abgänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige)

0

0

Neben den Zugängen und Abgängen erfolgte eine Umbuchung in Höhe von TEUR 771 in die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Die Abgänge der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen führt zu einem Bucherlust von TEUR 33

Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Gesamtergebnisrechnung

Die folgende Tabelle zeigt die Abschreibungen im Zusammenhang mit Nutzungsrechten:

in TEUR

2019

2018

Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude

2.105

0

Abschreibungen auf Technische Anlagen und Maschinen

167

0

Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw)

1.004

0

Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge)

97

0

Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige)

508

0

Abschreibungen auf Nutzungsrechte (Right-of-Use-Assets)

3.880

0

Die folgende Tabelle zeigt Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten je Klasse von Underlying Assets:

in TEUR

2019

2018

Zinsen für Grundstücke und Gebäude

301

0

Zinsen Technische Anlagen und Maschinen

8

0

Zinsen Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw)

40

0

Zinsen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge)

3

0

Zinsen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige)

29

0

Summe Zinsen Leasingverhältnisse

382

0

Die folgende Tabelle zeigt Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen:

in TEUR

2019

2019 Leasingvereinbarungen nach IFRS 16

 

Zinsaufwendungen für Leasingverhältnisse

382

Erträge aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten, dargestellt in den sonstigen Umsatzerlösen

0

Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse

370

Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringen Wert

206

Aufwendungen für variable Leasingzahlungen

0

 

 

in TEUR

2018

2018 Leasingvereinbarungen nach IAS 17

 

Leasingaufwand

3.064

Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen

Die folgende Tabelle zeigt die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit Leasingverträgen:

in TEUR

2019

Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse

4.106

Verlängerungsoptionen

Zwei Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten eine Verlängerungsoptionen, die bisher nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt wird, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom MAX-Konzern ausübbar ist. Der MAX-Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der MAX-Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.

Der MAX-Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt wird, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von ca. TEUR5.090 führen würde.

Leasingaktivitäten des MAX-Konzerns und ihre bilanzielle Behandlung

Der MAX-Konzern mietet verschiedene Büro- und Produktionsgebäude, technische Anlagen und Maschinen, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Leasingvertrage werden in der Regel für feste Zeiträume abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen vorsehen. Die Leasingkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen.

Bis einschließlich 2018 wurden Leasingverhältnisse entweder als Finanzierungs- oder Operating- Leasingverhältnisse eingestuft. Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen (abzüglich etwaiger vom Leasinggeber erhaltener Anreize) wurden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.

Seit dem 1. Januar 2019 werden Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem MAX-Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Jede Leasingrate wird in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeitraume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

  • feste Zahlungen (einschließlich de facto feste Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize)

  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind

  • erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien des Leasingnehmers

  • den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist

  • Strafzahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Leasingzahlungen werden mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des MAX-Konzerns, d.h. dem Zinssatz, den der MAX-Konzern zahlen müsste, wenn sie Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit

  • sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich aller etwaig erhaltener Leasinganreize

  • alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und

  • geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen

Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingvertrage mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert sind bspw. IT-Ausstattung und kleinere Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Als Vermögenswert mit geringem Wert werden, soweit objektiv nachweisbar, Vermögenswerte mit einem beizulegenden Zeitwert von 5.000 Euro, in Anlehnung an die Basis for Conclusions des IFRS 16, im MAX-Konzern angesehen.

Die Leasingverhältnisse des MAX-Konzerns haben folgende Laufzeiten:

Laufzeit in Jahren

MAX

MIN

Grundstücke und Gebäude

15

5

Technische Anlagen und Maschinen

5

2

Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw)

5

3

Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge)

5

4

Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige)

10

2

Fehlerkorrekturen

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschluss der iNDAT Robotics GmbH wurden Unregelmäßigkeiten bei der Vorratsbewertung in den Jahren 2018 und früher erkannt und bestätigt. Die Unregelmäßigkeiten haben entsprechend einen Einfluss auf die erfassten Vertragsvermögenswerte sowie Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Projekten deren Realisierung nach Cost-to-Cost Methode zeitraumbezogen erfolgt. Diese sind vor allem auf Mängel im internen Kontrollsystem der iNDAT Robotics GmbH zurückzuführen. Die Fehlerkorrekturen erfolgten im Einklang mit den Korrekturvorschriften des IAS 8. Die nachfolgende Tabelle zeigt die betroffenen Positionen der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung sowie die im Einzelnen vorgenommenen Anpassungen.

Der ergebniswirksam korrigierte Fehler für das Geschäftsjahr 2018 beläuft sich auf TEUR 2.572 nach Steuern. In Höhe dieses Betrages war das Ergebnis zu hoch.

Ein ergebniswirksamer Fehler in Höhe von TEUR 906 nach Steuern konnte aufgrund der mangelnden Datenbasis keinem der Vorjahre direkt zugeordnet werden und wurde zum 01. Januar 2019 entsprechend ergebnisneutral über die Gewinnrücklagen korrigiert.

Darüber hinaus erfolgte noch eine ergebniswirksame Wertberichtigung in den Finanzaufwendungen in Höhe von TEUR 650 für eine nicht werthaltige Forderung gegenüber dem Käufer der Finnah Packtec GmbH („Finnah Packtec“, vormals: NSM Packtec GmbH). Zudem musste ein Rückforderungsanspruch eines gezogen Avalkredits i.H.v. TEUR 3.980 aus einem Kundenprojekt der Finnah Packtec GmbH in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wertberichtigt werden. Auch diese Korrekturen erfolgten im Einklang mit den Regelungen des IAS 8.

 

Auswirkungen durch Fehlerkorrektur

 
in TEUR

31.12.2018 wie
zuvor berichtet

Anpassung
ergebniswirksam

31.12.2018
angepasst

Anpassungen
erfolgsneutral

01.01.2019
angepasst

Vermögenswerte

 

 

 

 

 

Vertragsvermögenswerte

59.730

-900

58.830

-351

58.479

Vorräte

88.451

-2.694

85.757

-915

84.842

Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

13.434

-4.630

8.804

0

8.804

Aktive latenten Steuern

6.482

1.022

7.504

360

7.864

Eigenkapital

91.584

-7.202

84.382

-906

83.476

davon Gewinnrücklagen

29.214

0

29.214

-906

28.308

davon Bilanzgewinn

17.855

-7.202

10.653

0

10.653

 

 

 

 

 

 

 
in TEUR

2018 wie
zuvor berichtet

Anpassungen
 

2018
angepasst

 

 

Gesamtergebnisrechnung

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

404.886

-900

403.986

Bestandsveränderung

1.940

-2.694

-754

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-65.017

-3.980

-68.997

Finanzaufwand

-3.431

-650

-4.081

Ertragsteuern

2.813

1.022

3.835

Jahresergebnis

-36.353

-7.202

-43.555

 

 

Entsprechend wird in den Anhangangaben zu den jeweiligen Positionen neben dem Vorjahr wie berichtet auch das Vorjahr angepasst dargestellt. Ebenso in den betroffenen Rechenwerken.

Anpassung Vorjahreszahlen

Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE beschloss am 25. September 2018, dass sich der Konzern aus dem Bau von Sondermaschinen und Montageanlagen für Automotive-Kunden im Geschäftsbereich Mobility Automation zurückziehen wird. Die Vermögenswerte und Schulden der zu veräußernden Gruppengesellschaften wurden für das Jahr 2018 gemäß IFRS 5 in Summe als aufgegebene Geschäftsbereiche („Discontinued Operations“) ausgewiesen. Das bedeutete, dass die Umsatz- und Ergebnisbeiträge der IWM Automation-Gruppe, der ELWEMA Automotive GmbH und der 51-%-Beteiligung MAX Automation (Shanghai) Co., Ltd., nicht mehr in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns enthalten waren. Das Ergebnis nach Steuern der zu veräußernden Gesellschaften wurde in einer separaten Position nach dem Ergebnis der fortzuführenden Geschäftsbereiche ausgewiesen. Das Periodenergebnis des Gesamtkonzerns errechnete sich aus der Summe beider Ergebnisse. Im September 2019 endete die zwölf Monatsfrist die IFRS 5 vorsieht, in der die Veräußerungen hätten erfolgen müssen. Entsprechend wurde die zuvor erläuterte Darstellung als aufgegebener Geschäftsbereich wieder Rückgängig gemacht. Die jeweiligen Vergleichswerte des Vorjahreszeitraums wurden entsprechend wieder angepasst. In der Konzernbilanz per 31. Dezember 2018 sind die Vermögenswerte und Schulden aller Gesellschaften wieder in ihren ursprünglichen Positionen enthalten, die im Konzernabschluss 2018 als aufgegebenen Geschäftsbereiche separat in einer Position als „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ und als „Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ ausgewiesen wurden. Der operative Geschäftsbetrieb der IWM Automation Bodensee GmbH wurde zum 31. Dezember 2019 stillgelegt. Ebenso erfolgt die Stilllegung des operativen Geschäftsbetriebs der IWM Automation GmbH zum 30. September 2020.

 
in TEUR

2018 wie
zuvor berichtet

Rückgliederung
IFRS 5

Aussetzen AfA 2018
 

2018
 

Aktiva

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

3.643

10.085

420

14.148

Geschäfts- oder Firmenwert

42.067

7.346

0

49.413

Sachanlagen

25.136

9.550

154

34.840

Sonstige Finanzanlagen

6.668

429

0

7.097

Vorräte

48.955

39.496

0

88.451

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

30.164

23.890

0

54.054

Vertragsvermögenswerte

19.776

39.954

0

59.730

sonstige Vermögenswerte

11.248

2.186

0

13.434

Liquide Mittel

31.779

1.739

0

33.518

Vermögenswerte der aufgegebenen Geschäftsbereiche

134.675

-134.675

0

0

Passiva

 

 

 

 

Darlehen

77.854

4.239

0

82.093

Rückstellungen

10.318

4.215

0

14.533

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

150

7.838

0

7.988

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

47.637

52.892

0

100.529

Vertragsverbindlichkeiten

23.420

6.773

0

30.193

Leasingverbindlichkeiten

0

1.666

0

1.666

Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

0

137

0

137

sonstige Verbindlichkeiten

21.741

3.259

0

25.000

Verbindlichkeiten der aufgegebenen Geschäftsbereiche

81.019

-81.019

0

0

Ausweisänderungen

Darüber hinaus weist die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2019 die Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten separat aus. In 2018 erfolgte der Ausweis innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistung bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Übersicht zurück