Abhängigkeitsbericht

Erklärung zum Bericht der geschäftsführenden Direktoren über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG

Die MAX Automation SE war im Geschäftsjahr 2019 ein von der Günther Holding SE, Hamburg, Deutschland, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 17 AktG. Die geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE haben deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht der geschäftsführenden Direktoren über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

„Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. In dem Umfang, in dem die Gesellschaft hierdurch benachteiligt worden ist, wurde ihr vor Ablauf des Geschäftsjahres 2019 als Ausgleich ein Rechtsanspruch auf einen adäquaten Vorteil eingeräumt. Dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, ist die Gesellschaft nicht benachteiligt worden.“

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