Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
Vergütung des Verwaltungsrats
Die Bezüge des Verwaltungsrats beliefen sich für 2019 auf TEUR 273 (TEUR 232). Neben dem Ersatz ihrer Auslagen erhalten der Verwaltungsratsvorsitzende 120.000 Euro, der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende 60.000 Euro und die restlichen Mitglieder des Verwaltungsrats mit Ausnahme der geschäftsführenden Direktoren 40.000 Euro nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Für die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats ergab sich daraus nachfolgend dargestellte Vergütung für das Geschäftsjahr 2019:
Fixe Vergütung |
Beraterleistungen |
Summe |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
in TEUR |
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
Gerhard Lerch, Vorsitzender (bis 31.12.2018) |
132 |
0 |
0 |
0 |
132 |
0 |
Dr. Christian Diekmann, Vorsitzender (seit 18.05.2019) |
0 |
75 |
0 |
27 |
0 |
102 |
Dr. Jens Kruse, stellvertretender Vorsitzender (vom 01.01.2019 bis 17. Mai 2019 Vorsitzender) |
60 |
83 |
0 |
0 |
60 |
83 |
Dr. Ralf Guckert (seit 25. Januar 2019, bis 17.05.2019 stellv. Vorsitzender) |
0 |
48 |
0 |
0 |
0 |
48 |
Oliver Jaster |
40 |
40 |
0 |
0 |
40 |
40 |
In der obigen Aufstellung sind fixe Vergütungen für die Aufsichtsratsmandate der Vecoplan AG für Herrn Lerch in Höhe von TEUR 12 für das Geschäftsjahr 2018 enthalten.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten im Geschäftsjahr 2019 keine Kredite oder Vorschüsse.
Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem der MAX Automation SE basiert auf den Grundsätzen der Angemessenheit und der Nachhaltigkeit. Die Höhe der Gesamtvergütung berücksichtigt insbesondere die Aufgaben des geschäftsführenden Direktors, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Marktumfelds sowie das Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen und die Vergütung in anderen Unternehmen vergleichbarer Größe und Branche.
Die Gesamtvergütung der geschäftsführenden Direktoren umfasst erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Bestandteile. Die im Rahmen der erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile vom Verwaltungsrat festgelegten Ziele sollen nachhaltige und langfristige Leistungsanreize für die Steigerung der Profitabilität und des Werts des gesamten MAX-Konzerns setzen und dadurch einen Mehrwert für alle Stakeholder generieren.
Die Vergütungsstruktur ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Ein wesentlicher Anteil der Gesamtvergütung entfällt auf die Festvergütung. Innerhalb der erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile sind auch solche mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage. Deren Anteil gewinnt aufgrund der Länge des Bemessungszeitraums mit einer jährlichen Gewährung zunehmend an Gewicht. Die Dienstverträge der geschäftsführenden Direktoren enthalten Regelungen, wonach eine angemessene Herabsetzung der Bezüge zulässig ist, wenn sich die Lage der Gesellschaft derart verschlechtert, dass eine Fortgewährung der Bezüge unbillig wäre. Die Vergütungsregelungen enthalten zudem im Ergebnis eine Vergütungsobergrenze („Cap“) sowohl für die erfolgsbezogenen Bestandteile als auch für die Gesamtvergütung.
Die erfolgsunabhängigen Teile der Vergütung bestehen aus der Festvergütung in Form des Jahresfestgehalts, das monatlich anteilig ausgezahlt wird, und Nebenleistungen (u.a. private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung). Die erfolgsbezogene Vergütung setzt sich zusammen aus einer einjährigen variablen Vergütung (Short Term Incentive Plan „STIP“) und einer mehrjährigen variablen Vergütung (Long Term Incentive Plan „LTIP“). STIP wird jährlich und LTIP nach dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit von drei bzw. vier Jahren gewährt. Für das Geschäftsjahr 2019 wird den Geschäftsführenden Direktoren die variable Vergütung für das gesamte Geschäftsjahr gewährt, unabhängig von der Aufnahme der Funktion als Geschäftsführender Direktor.
Die Auszahlung des STIP ist an das Erreichen von auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogenen finanziellen Erfolgszielen geknüpft. Der Zielbetrag (Auszahlungsbetrag bei 100 % Zielerreichung) des STIP wurde vom Verwaltungsrat als Prozentsatz vom Jahresfestgehalt oder als Euro-Betrag festgelegt. Bei Festlegung des Zielbetrags hat der Verwaltungsrat unter anderem die Aufgaben und Leistungen des geschäftsführenden Direktors und dessen Einfluss auf die Wertschöpfungskette berücksichtigt. Die Erfolgsziele beziehen sich auf das EBIT sowie auf das RoCE (Return on Capital Employed), und zwar jeweils im Hinblick auf den Konzern. Die Zielwerte werden jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres vom Verwaltungsrat festgelegt, der dabei zusätzlich Mindestwerte, bei deren Unterschreiten keine Auszahlung erfolgt, und Maximalwerte, bei deren Erreichen oder Überschreiten der Auszahlungsbetrag 150 % des Zielbetrags ist (Cap), festlegt. Die Bandbreite der Auszahlung beträgt insoweit zwischen 0 % und 150 % des Zielbetrags.
Die Auszahlung des LTIP ist an das Erreichen von finanziellen Erfolgszielen geknüpft, die über einen Zeitraum von drei bzw. vier Geschäftsjahren, beginnend mit dem Geschäftsjahr der Gewährung der jeweiligen Tranche, gemessen werden. Der Zielbetrag (Auszahlungsbetrag bei 100 % Zielerreichung) des LTIP wurde vom Verwaltungsrat ebenso wie beim STIP als Prozentsatz vom Jahresfestgehalt oder als Euro-Betrag festgelegt. Bei Festlegung des Zielbetrags hat der Verwaltungsrat auch beim LTIP unter anderem die Aufgaben und Leistungen des geschäftsführenden Direktors und dessen Einfluss auf die Wertschöpfungskette berücksichtigt. Die Erfolgsziele beziehen sich auf das Umsatzwachstum sowie einen sogenannten „MAX Mehrwert“, der das RoCE (Return on Capital Employed), das WACC (Weighted Average Cost of Capital) und die Höhe des eingesetzten Kapitals berücksichtigt, und zwar jeweils im Hinblick auf den Konzern. Die Zielwerte werden zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der drei- oder vierjährigen Laufzeit vom Verwaltungsrat festgelegt, der dabei, wie beim STIP, zusätzlich Mindestwerte, bei deren Unterschreiten keine Auszahlung erfolgt und Maximalwerte, bei deren Erreichen oder Überschreiten der Auszahlungsbetrag 150 % des Zielbetrags ist (Cap), festlegt. Auch beim LTIP beträgt mithin die Bandbreite der Auszahlung zwischen 0 % und 150 % des Zielbetrags. Die Laufzeit und der Bemessungszeitraum der für das Geschäftsjahr 2019 gewährten LTIP-Tranche umfassen die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 bei dreijähriger Laufzeit und 2018 bis 2021 sowie 2019 bis 2022 bei vierjähriger Laufzeit. Da der Auszahlungsbetrag erst mit Ablauf der jeweiligen Tranche feststeht, erfolgt die Gewährung im letzten Jahr der jeweiligen Tranche.
Zudem werden drei der vier geschäftsführenden Direktoren im Rahmen eines jeweils dreijährigen LTIPs sogenannte Phantom-Shares (Phantom-Aktien) gewährt. Hierbei werden den geschäftsführenden Direktoren am 1. Juli in jedem Geschäftsjahr („Ausgabetag“) fiktive Aktien („Phantom Shares“) für einen vom Verwaltungsrat festgelegten Wert („Gegenwert“) gewährt. Bei den Phantom Shares handelt es sich nicht um Aktienoptionen. Die Anzahl der jeweils zu gewährenden Phantom Shares errechnet sich als Quotient aus dem Gegenwert und dem arithmetischen Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlusskurse der Stammaktie der MAX Automation SE innerhalb eines Zeitraums von 90 Handelstagen vor dem Ausgabetag. Die Phantom Shares gewähren dem geschäftsführenden Direktor einen am Abrechnungstag entstehenden Anspruch auf Zahlung eines Bruttobetrages („Phantom Share Zahlung“) in Höhe des Abrechnungswerts multipliziert mit der Anzahl der Phantom Shares. Abrechnungswert ist der arithmetische Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlusskurse der Stammaktie der MAX Automation SE innerhalb eines Zeitraums von 90 Handelstagen vor dem Abrechnungstag („Abrechnungswert“). Die Phantom Share Zahlung ist begrenzt auf einen Maximalbetrag in Höhe des Zweifachen (200%) des Ausgangswerts. Der Zeitwert der Phantom Shares zum 31. Dezember 2019 beträgt auf Grundlage des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Stammaktie der MAX Automation SE innerhalb eines Zeitraums von 90 Handelstagen vor dem Stichtag 69 TEUR. Im Geschäftsjahr gab es keine Modifikation des bestehenden Programmes. Die Schulden aus dem Programm betragen zum Stichtag 69 TEUR, im Vorjahr 0 EUR.
Des weiteren wird einem der geschäftsführenden Direktoren eine Sondertantieme gewährt, die bereits vor seiner Tätigkeit als geschäftsführender Direktor vereinbart wurde. Diese Sondertantieme basiert darauf, dass der geschäftsführende Direktor ein MAX Automation SE Aktienpaket hält, dessen Kaufpreis als Faktor (Ausgangswert) für die EBIT Entwicklung (analog einer EBIT-Multiple Bewertung) des vom geschäftsführenden Direktor verantworteten Geschäftsbereichs herangezogen wird. Die Sondertantieme wird im Sinne eines Long-term Incentives jeweils zum Ende der dreijährigen Laufzeit ausbezahlt.
Andere oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme wurden weder den geschäftsführenden Direktoren noch Mitarbeitern gewährt.
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags erhält der geschäftsführende Direktor grundsätzlich eine Abfindung zur Abgeltung seiner Bezüge in Höhe des anteiligen Jahresfestgehalts für drei Monate, grundsätzlich höchstens jedoch den anteiligen Wert seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrages. Der Abfindungsanspruch besteht nicht, wenn die Gesellschaft zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist oder wenn der geschäftsführende Direktor sein Amt niederlegt, ohne dass ein von der Gesellschaft gesetzter wichtiger Grund vorliegt. Die Dienstverträge enthalten keine Zusagen speziell für den Fall der vorzeitigen Beendigung des geschäftsführenden Direktors infolge eines Kontrollwechsels.
Die Gesellschaft hat gegenüber ehemaligen oder den gegenwärtigen geschäftsführenden Direktoren keine Versorgungszusagen abgegeben. Auch gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern der AG bestehen keine Versorgungszusagen. Dementsprechend waren hierfür auch keine Rückstellungen zu bilden.
Folgende Beträge sind den geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE im Geschäftsjahr 2019 gewährt worden:
in TEUR |
Daniel Fink, Geschäftsführender Direktor (CEO) bis 31.03.2019 |
|||
---|---|---|---|---|
|
2018 |
2019 |
2019 |
2019 |
Festvergütung |
320 |
80 |
80 |
80 |
Nebenleistungen* |
34 |
7 |
7 |
7 |
Summe |
354 |
87 |
87 |
87 |
Einjährige variable Vergütung (STIP) |
61 |
51 |
0 |
79 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) |
266 |
314 |
0 |
393 |
davon Programm 2016 bis 20191) |
0 |
0 |
0 |
189 |
davon Programm 2017 bis 20201) |
126 |
0 |
0 |
131 |
davon Programm 2018 bis 20211) |
140 |
0 |
0 |
73 |
Summe |
681 |
452 |
87 |
559 |
Versorgungsaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
681 |
452 |
87 |
559 |
*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung.
1) Auszahlung in 2019.
in TEUR |
Fabian Spilker, Geschäftsführender Direktor (CFO) bis 31.03.2018 |
|||
---|---|---|---|---|
|
2018 |
2019 |
2019 |
2019 |
Festvergütung |
84 |
0 |
0 |
0 |
Abfindung |
600 |
0 |
0 |
0 |
Nebenleistungen* |
9 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
693 |
0 |
0 |
0 |
Einjährige variable Vergütung (STIP)2) |
0 |
0 |
0 |
0 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP)2) |
0 |
0 |
0 |
0 |
davon Programm 2016 bis 2019 |
0 |
0 |
0 |
0 |
davon Programm 2017 bis 2020 |
0 |
0 |
0 |
0 |
davon Programm 2018 bis 2021 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
693 |
0 |
0 |
0 |
Versorgungsaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
693 |
0 |
0 |
0 |
*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge.
2) Verrechnung mit anderen Vergütungsbestandteilen mit Ausscheiden in 2018.
in TEUR |
Andreas Krause, Geschäftsführender Direktor (CFO) ab 01.03.2018 |
|||
---|---|---|---|---|
|
2018 |
2019 |
2019 |
2019 |
Festvergütung |
225 |
270 |
270 |
270 |
Nebenleistungen* |
24 |
35 |
35 |
35 |
Summe |
249 |
305 |
305 |
305 |
Einjährige variable Vergütung (STIP) |
42 |
186 |
0 |
258 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) |
92 |
92 |
0 |
92 |
davon Programm 2018 bis 2021 |
92 |
46 |
0 |
46 |
davon Programm 2019 bis 2022 |
0 |
46 |
0 |
46 |
Summe |
383 |
583 |
305 |
655 |
Versorgungsaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
383 |
583 |
305 |
655 |
*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung.
in TEUR |
Werner Berens, Geschäftsführender Direktor ab 01.05.2019 |
|||
---|---|---|---|---|
|
2018 |
2019 |
2019 |
2019 |
Festvergütung |
0 |
153 |
153 |
153 |
Nebenleistungen* |
0 |
23 |
23 |
23 |
Summe |
0 |
176 |
176 |
176 |
Einjährige variable Vergütung (STIP) |
0 |
210 |
15 |
255 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) |
0 |
48 |
0 |
105 |
davon LTIP Konzern 2019 bis 2021 |
0 |
0 |
0 |
15 |
davon LTIP Phantom Shares 2019 bis 2021 |
0 |
24 |
0 |
60 |
davon LTIP Geschäftsfeld 2019 bis 2021 |
0 |
24 |
0 |
30 |
Summe |
0 |
434 |
191 |
536 |
Versorgungsaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
0 |
434 |
191 |
536 |
*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung.
in TEUR |
Dr. Guido Hild, Geschäftsführender Direktor ab 01.07.2019 |
|||
---|---|---|---|---|
|
2018 |
2019 |
2019 |
2019 |
Festvergütung |
0 |
93 |
93 |
93 |
Nebenleistungen* |
0 |
11 |
11 |
11 |
Summe |
0 |
104 |
104 |
104 |
Einjährige variable Vergütung (STIP) |
0 |
59 |
0 |
115 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) |
0 |
29 |
0 |
78 |
davon LTIP Konzern 2019 bis 2021 |
0 |
0 |
0 |
13 |
davon LTIP Phantom Shares 2019 bis 2021 |
0 |
20 |
0 |
50 |
davon LTIP Geschäftsfeld 2019 bis 2021 |
0 |
9 |
0 |
15 |
Summe |
0 |
202 |
104 |
297 |
Versorgungsaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
0 |
202 |
104 |
297 |
*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge
in TEUR |
Patrick Vandenrijhn, Geschäftsführender Direktor ab 01.05.2019 |
|||
---|---|---|---|---|
|
2018 |
2019 |
2019 |
2019 |
Festvergütung |
0 |
153 |
153 |
153 |
Nebenleistungen* |
0 |
13 |
13 |
13 |
Summe |
0 |
166 |
166 |
166 |
Einjährige variable Vergütung (STIP) |
0 |
172 |
15 |
255 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) |
0 |
275 |
0 |
340 |
davon LTIP Konzern 2019 bis 2021 |
0 |
0 |
0 |
15 |
davon LTIP Phantom Shares 2019 bis 2021 |
0 |
24 |
0 |
60 |
davon LTIP Geschäftsfeld 2019 bis 2021 |
0 |
16 |
0 |
30 |
davon Sonderprogramm 2017 bis 2019 |
0 |
235 |
0 |
235 |
Summe |
0 |
613 |
181 |
761 |
Versorgungsaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
0 |
613 |
181 |
761 |
*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung.
Folgende Beträge bzw. Werte sind den einzelnen geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE im Geschäftsjahr 2019 zugeflossen:
in TEUR |
Daniel Fink, Geschäftsführender Direktor (CEO) bis 31.03.2019 |
Fabian Spilker, Geschäftsführender Direktor (CFO) bis 31.03.2018 |
Andreas Krause, Geschäftsführender Direktor (CFO) ab 01.03.2018 |
|||
---|---|---|---|---|---|---|
|
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
Festvergütung |
320 |
80 |
84 |
0 |
225 |
270 |
Abfindung |
0 |
0 |
600 |
0 |
0 |
0 |
Nebenleistungen |
34 |
7 |
9 |
0 |
24 |
35 |
Summe |
354 |
87 |
693 |
0 |
249 |
305 |
Einjährige variable Vergütung |
0 |
51 |
0 |
0 |
0 |
40 |
Mehrjährige variable Vergütung |
0 |
314 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
354 |
452 |
693 |
0 |
249 |
345 |
Versorgungsaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
354 |
452 |
693 |
0 |
249 |
345 |
in TEUR |
Werner Berens, Geschäftsführender Direktor seit 01.05.2019 |
Dr. Guido Hild, Geschäftsführender Direktor seit 01.07.2019 |
Patrick Vandenrijhn, Geschäftsführender Direktor seit 01.05.2019 |
|||
---|---|---|---|---|---|---|
|
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
Festvergütung |
0 |
153 |
0 |
93 |
0 |
153 |
Abfindung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Nebenleistungen |
0 |
23 |
0 |
11 |
0 |
13 |
Summe |
0 |
176 |
0 |
104 |
0 |
166 |
Einjährige variable Vergütung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
0 |
176 |
0 |
104 |
0 |
166 |
Versorgungsaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
0 |
176 |
0 |
104 |
0 |
166 |
Die geschäftsführenden Direktoren erhielten im Geschäftsjahr 2019 keine Kredite oder Vorschüsse.
Frühere Vorstandsmitglieder der AG oder deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2019 keine Bezüge.
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